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MELDUNG/182: Kampf um bezahlbares Sozialticket geht weiter (Tacheles e.V.)


Bündnis Sozialticket NRW - Pressemitteilung vom 06.07.2018

Kampf um bezahlbares Sozialticket geht weiter

Landesmittel müssen deutlich erhöht werden


Das im Januar 2018 in Wuppertal gegründete Bündnis "Sozialticket NRW" wird in den nächsten Wochen landesweit zahlreiche Organisationen - wie z.B. Sozialverbände, Gewerkschaftsgliederungen, Wohlfahrtsverbände und kirchliche Organisationen - mit der Bitte anschreiben, gemeinsam mit dem Bündnis für einen deutlich höheren Landeszuschuss für das Sozialticket im Jahr 2019 und den folgenden Jahren zu kämpfen.

Was viele nämlich nicht wissen: Die Zuschüsse für das Sozialticket sind bisher nur für das laufende Jahr 2018 gesichert. Die Düsseldorfer Koalition hatte es im Zuge der letzten Haushaltsberatungen im Dezember/Januar abgelehnt, in den Haushalt 2018 bereits Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre mit aufzunehmen.

Im Herbst wird der NRW-Landeshaushalt für 2019 eingebracht. Spätestens dann wird man sehen, wie ernst es der Regierung mit der Unterstützung des Sozialtickets wirklich ist. Obendrein wäre eine Aufstockung des Topfes nötig. Denn der bisherige Zuschussrahmen von 40 Mio. Euro reicht schlicht nicht mehr aus, um der Nachfrage nach Sozialtickets in NRW gerecht zu werden und gleichzeitig die Preise zu halten.

Im VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) kostet das Sozialticket im Monat aktuell 37,80 Euro; eine weitere Preiserhöhung zum 01.01.2019 ist bereits angekündigt. Der ALG-II-Regelsatz sieht hingegen für "fremde Verkehrsdienstleistungen" (z.B. ÖPNV, Flixbus, Taxi etc.) nur einen Betrag in Höhe von 27,85 Euro im Monat vor. Der überhöhte Preis hat zur Folge, dass im VRR 2017 nur ca. 12,3 Prozent der Berechtigten das Sozialticket nutzten.

Aus Sicht des Bündnisses besteht zu einer Aufstockung der Landesmittel keine Alternative, will man nicht weitere Preiserhöhungen fürs Sozialticket riskieren und damit das Sozialticket für die meisten Berechtigten gänzlich unbezahlbar machen.

Wir meinen weiterhin, dass ein Sozialticket zumindest nicht mehr kosten darf, als im ALG-II-Regelsatz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorgesehen ist.

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Quelle:
Bündnis Sozialticket NRW
c/o Tacheles e.V.
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein, Wuppertal
Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal
E-Mail: info@tacheles-sozialhilfe.de
Internet: http://www.tacheles-sozialhilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2018

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