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MELDUNG/057: Bundestag beschließt bundesweiten Sozialversicherungsträger (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Februar 2012

Bundestag beschließt bundesweiten Sozialversicherungsträger

Deutscher Bauernverband: Notwendiger Schritt für die Landwirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat am 09. Februar 2012 mit dem LSV-Neuordnungsgesetz den Weg für einen bundesweiten landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zum 01. Januar 2013 freigemacht. Die derzeitigen acht regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der bundesweite Träger für den Gartenbau werden zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengefasst.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt diesen notwendigen Schritt, weil damit ein eigenständiges landwirtschaftliches Sozialversicherungssystem mit seinen Besonderheiten langfristig erhalten werden kann. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hatte daher im Oktober 2010 die Schaffung eines bundesweiten LSV-Trägers gefordert. Diesen Impuls hat der Gesetzgeber nunmehr umgesetzt.

Der DBV kritisiert jedoch, dass die Bildung eines LSV-Bundesträgers im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nur unzureichend mit Bundesmitteln unterstützt wird. Zwar flankiert der Gesetzgeber die Schaffung eines LSV-Bundesträgers mit insgesamt zusätzlich 150 Mio. EUR in den Jahren 2012 bis 2015. Diese Mittel reichen jedoch bei weitem nicht aus, den Rückgang der jährlich gewährten Bundesmittel von 200 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR auszugleichen. Die nunmehr vorgesehene Mitfinanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durch Bundesmittel wird in den nächsten Jahren schmerzhafte Beitragserhöhungen nicht vermeiden können. Daher wird der DBV entschieden die notwendigen Bundesmittel zur Finanzierung der LUV einfordern, um die getroffene zukunftorientierte Entscheidung für einen LSV-Bundesträger nicht durch den Rückgang von Bundesmitteln bei den Beitragszahlern in Misskredit zu bringen.

Das landwirtschaftliche Sozialversicherungssystem wird vor allem in den Bereichen Alterssicherung und der Krankenversicherung durch einen starken Rückgang der versicherten Personen geprägt. So ist seit dem Jahr 2000 in der Alterssicherung der Landwirte die Anzahl der versicherten Personen über 130.000 bzw. 37 Prozent und in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung um über 60.000 bzw. 27 Prozent zurückgegangen.

Diese Entwicklung wird sich insgesamt fortsetzen, insbesondere da die landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme einen vom Gesetzgeber definierten Personenkreis umfassen, der sich aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiterhin verringern wird. Daher ist eine bundesweite Konzentration in einem LSV-Bundesträger sinnvoll.

Die Selbstverwaltungsorgane des derzeitigen LSV-Spitzenverbandes und der vom Gesetzgeber eingerichtete Errichtungsausschuss sind in den nächsten Monaten und Jahren beim organisatorischen Übergang auf den LSV-Bundesträger gefordert. Ihre Aufgabe ist es, vor allem, einen effizienten LSV-Bundesträger zu entwickeln, der regionale und sektorspezifische Gegebenheiten angemessen berücksichtigt. Aufgrund der regionalen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane ist gewährleistet, dass ein angemessener Interessensausgleich stattfinden wird. Der DBV wird diesen Weg im Hinblick auf den Erhalt eines eigenständigen landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems positiv begleiten.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Februar 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2012