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ORGANISATION/195: Kinderregelsätze - Hoffnung auf gute Entscheidung der Verfassungsrichter (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 8. Januar 2010

Regelsätze
Caritas hofft auf gute Entscheidung der Verfassungsrichter

Caritas-Präsident nimmt an Sitzung in Karlsruhe teil


Berlin. 8. Februar 2010. "Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich für eigenständige Kinderregelsätze ausspricht", so Caritas-Präsident Peter Neher einen Tag vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu dieser Frage. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Hessen sind die aktuellen Kinderregelsätze verfassungswidrig, da sie willkürlich vom Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen abgeleitet werden.

"Wir müssen verhindern, dass sich Armut in Deutschland verfestigt. Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, brauchen ausreichende materielle Ressourcen, damit sie nicht von vorneherein gegenüber ihren Altersgenossen ausgegrenzt werden. Dafür sind bedarfsdeckende Kinderregelsätze zwingend erforderlich", macht Neher deutlich. "Die bisherige pauschale Ableitung des Kinderexistenzminimums vom Bedarf eines Erwachsenen ist willkürlich und falsch." Berechnungen des DCV hätten gezeigt, dass die aktuellen Regelsätze für Kinder zu niedrig seien.

Der DCV hat ein Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgelegt. Darin wurde auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes eine Abschätzung für eine Neubemessung des Kinderregelsatzes vorgenommen. Für Kinder unter sechs Jahren müssten die Regelsätze auf 257 Euro (42 Euro mehr gegenüber den geltenden Kinderregelsätzen) angehoben werden, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren auf 272 Euro (21 Euro mehr) und für Kinder über 13 Jahre auf 310 Euro (23 Euro mehr).

Die Forderungen der Caritas sowie einen Blog zum Thema Armut finden Sie unter
www.zeropoverty.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Januar 2010
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2010