Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → SOZIALES


ORGANISATION/345: Vergaberecht an soziale Verpflichtungen knüpfen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 17. Dezember 2015

Vergaberecht an soziale Verpflichtungen knüpfen


Zur 2./3. Lesung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

"Vergaberechtliche Entscheidungen müssen Unternehmen zur Einhaltung sozial- und arbeitsrechtlicher Standards verpflichten. Dazu gehören der Mindestlohn und die Erfüllung der Frauenquote in Aufsichtsräten ebenso wie die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen. Denn wenn sich die Auftragsvergabe an diesen Kriterien orientiert, kann sie zur Armutsbekämpfung beitragen. Zudem besteht eine Chance, das Vergaberecht für mehr strukturelle Barrierefreiheit zu nutzen. Dies setzt jedoch eine konsequente Berücksichtigung in allen Bereichen des Vergaberechts voraus."


Stellungnahme:
https://sovd.de/2576.0.html

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

*

Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr.: 60 / 2015, 17. Dezember 2015
Sekretariat Presse
Bundesgeschäftsstelle
Stralauer Straße 63, 10179 Berlin
Telefon: 030 / 72 62 22 129, Fax: 030 / 72 62 22 328
E-Mail: redaktion@sovd.de
Internet: www.sovd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang