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RENTE/495: Das Rentensystem muß armutsfeste Renten sichern (UZ)


UZ - Unsere Zeit, Nr. 7 vom 13. Februar 2009
Sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Das Rentensystem muss armutsfeste Renten sichern
Wachsende Altersarmut im Osten als Folge der Rentenungleichheit zwischen Ost - und Westdeutschland

Von Dieter Bauer


Die Bundeskanzlerin Merkel, sowie die Große Koalition wollen sich auf die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland trotz wachsenden Drucks aus den neuen Ländern nicht festlegen. Stattdessen werden von Seiten der Medien die Ostländer als Bittsteller, die noch Dankbarkeit zeigen sollen, dargestellt. Eine Strategie zur Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland ist von Seiten der Bundesregierung nicht zu erkennen.

Welche Schritte möglich und notwendig wären um die Ungleichheit im Rentenrecht-Ost und -West zu verändern und damit der wachsenden Altersarmut im Osten entgegen zu wirken, analysiert Dieter Bauer, vom Senioren-Arbeitskreis der IG Metall, Verwaltungsstelle Erfurt, Mitglied des DGB-Landesseniorenbeirats Thüringen und dessen Vertreter in der AG der DGB-Bezirke der neuen Länder und in der Koordinierungsgruppe der Erfurter Verbände und Organisationen.


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Grundlage der Überlegungen sind Struktur und Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Bewertung bisheriger Vorschläge zum Rentenrecht-Ost(1): In der ersten Säule werden aus Beiträgen Versicherter verschiedene Leistungen gewährt. In der Systematik der Deutschen Rentenversicherung folgt die Rentenentwicklung der Entwicklung der Einkommen der Versicherten. Mit ihren persönlichen monatlichen Beiträgen in die Versicherung erwerben die Beitragszahler einen individuellen Anspruch auf Rentenzahlungen, der dem Eigentumsschutz des Grundgesetz (GG) unterliegt.

Neben diesem klassischen Versicherungsbereich hat die Bundesbehörde Deutsche Rentenversicherung auch die Aufgabe, Rentenzahlungen für die Leistungszusagen des Staates zu realisieren, die nicht auf Beitragsleistungen begründet sind, sondern aus Steuern finanziert werden. Das sind die beitragsfreien, versicherungsfremden Leistungen wie Kindererziehungszeiten, Renten der Zuwanderer, Leistungen infolge Frühverrentung, einigungsbedingte Leistungen (z. B. für Angehörige der Armee und der Polizei, die wie in der BRD aus Steuermitteln finanziert werden) u. a. m.


Das Problem:

Die Abkopplung der Lohnentwicklung von der Wirtschaftsentwicklung Deutschlands hat zu sinkendem Realeinkommen geführt. Die Sozialsysteme und die Niedriglohnstrategie haben Verarmung im Osten zur Folge(2). Armut drückt sich nicht nur in Grundsicherung aus. Niedrige Einkommen und gesetzliche Einschnitte haben das Absinken des Leistungsniveaus der Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bewirkt. Altersarmut greift um sich und ist zu einer Bedrohung für viele künftige Rentner geworden. Dieser Entwicklung stellen sich immer mehr Verbände und Organisationen entgegen. In den grundsätzlichen Fragen gibt es in West und Ost Übereinstimmung darüber, wie das System der GRV zu stärken ist.

Wesentlich schwieriger erweist sich die Problem-Lösung für das abweichende Rentenrecht-Ost, weil es im Alterssicherungsrecht-Ost erhebliche Abweichungen zu den Regelungen in den alten Ländern gibt. Da künftige Lohnangleichungen an das Westniveau sich erst in 40 Jahren stabilisierend auf Renten auswirken, hat das Rentenrecht-Ost noch lange Bedeutung:

Ein Teil der erworbenen Renten-Ansprüche wird gar nicht gewährt, ein anderer nur gekürzt. Im Gegensatz zur GRV-West enthält die GRV-Ost alle berücksichtigten aus dem Erwerbsleben der DDR mitgebrachten Alterssicherungsarten und unterwirft sie auch noch in der Summe einer Kappungsgrenze. Folglich werden die Renten aus dem Erwerbsleben der DDR meist auf dem Niveau eines qualifizierten Facharbeiters begrenzt. Der Summe aller Leistungen aus den Alterssicherungen der alten Länder plus der privaten Altersvorsorge steht für die Beitrittsbürger allein die Leistung aus der GRV-Ost gegenüber. Zusätzlich gilt noch der Rentenwert-Ost, der nur ca. 88 Prozent des aktuellen RW beträgt. Trotz des Grundsatzurteils des BVG vom 28. April 1999 und vieler Gutachten wird an diesen Enteignungen erworbener Ansprüche festgehalten.(3) Diese Abkopplung der Rentenleistung vom Einkommen des Erwerbslebens führt zu gewaltigen Verwerfungen.(4) Bürger, die am 18. Mai 1990 keinen Wohnsitz in den alten Ländern nachweisen können und im Beitrittsgebiet gewohnt haben, werden lebenslänglich als Beitrittsbürger behandelt. Für sie und ihr Eigentum bestehen besondere gesetzliche Regelungen, u. a. im Rentenrecht. Die Situation für das Beitrittsgebiet und seine Bürger hat sich durch die im Interesse der Konzerne betriebene De-Industrialisierung, anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, Niedriglohngebiet und daraus resultierende Abwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte, insbesondere junger Leute verschärft. So betragen die Zahlbeträge von Renten der DRV-Mitteldeutschland seit 2004 ca. durchschnittlich 680 Euro/Mo für Neurentner. Die Hälfte dieser Rentner kann also von einem Einkommen allein nicht leben. In den meisten Bereichen werden Beitrittsbürger noch heute für gleiche Arbeit schlechter bezahlt, als ihre Westkollegen.(5)


Unsere Forderung:

Auf dem Rechtsweg und mit tausenden Petitionen und Schreiben an die Politiker haben die Betroffenen die Beseitigung dieser Benachteiligungen gefordert.(6)

Am intensivsten wird seit Jahren die Forderung nach schneller Angleichung des Rentenwertes-Ost vorgetragen, weil damit den sinkenden Rentenzahlbeträgen am wirksamsten begegnet würde. Das ist von besonderer Bedeutung, weil den Beitrittsbürgern keine zusätzlichen Altersicherungsleistungen verblieben sind.

Was der Bürger heute wahrnimmt ist dies (Werte für 2008):

1. Er bekommt für gleiche Arbeit ca. 72 Prozent des Lohnes seines Westkollegen,

2. diese 72 Prozent Lohn werden für das Jahr 2008 mit dem Faktor 1,1827 gemäß Anlage 10, SGB VI auf ca. 85 Prozent hoch gewertet,

3. die Rente daraus beträgt durch den Rentenwert-Ost ca. 75 Prozent der Rente seines Westkollegen,

4. bei Angleichung des Rentenwert-Ost an den aktuellen Rentenwert und Hochwertung käme seine Rente auf ca. 85 Prozent der Rente seines Westkollegen.

- Es wird behauptet, dass wäre eine "Besserstellung" gegenüber den Westkollegen.

Und das bei gleicher Arbeitsleistung, längerer Arbeitszeit, kein oder geringes Weihnachts- und Urlaubsgeld. Wo ist da die behauptete "Besserstellung"? - Die Ungleichbehandlung wird nur entschärft.

Die Angleichung des Rentenwertes-Ost in einem kurzen Zeitraum haben wir seit vielen Jahren gefordert und begründet. Ein wesentlicher sachlicher Grund ist die Tatsache, dass infolge einer von uns nicht beeinflussbaren wirtschaftlichen Entwicklung und der daraus resultierenden anhaltenden Abwanderung unserer Kinder und Enkel in die alten Länder einschließlich der Berufspendler zum Ende 2004 ein Potential an Beitragszahlern in den alten Ländern von über 2,2 Mio. besteht, das jährlich weiter wächst,(7) während die Zuwanderung nicht zu einem entsprechenden Ausgleich in den Sozialkassen führt.

Beigetreten ist eine Gesamtbevölkerung, die ca. 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ausgemacht hat. Diese Bevölkerung bestand aus Steuer- und Beitragszahlern in die Sozialsysteme und aus Rentnern (also ein wertneutraler Vorgang), die gegenüber der bundesdeutschen Bevölkerung 4 Prozent weniger Alte und 9 Prozent mehr Junge hatte. Dieser Überschuss an Jungen, an Erwerbstätigen ist nun im Westen, während der Anteil der Alten im Osten relativ stark zunimmt. Somit profitiert der Westen von einem Zufluss von Humankapital mehrfach. Aber auch bei Beschäftigten in den neuen Ländern mit Firmensitz in den alten Ländern werden Sozialabgaben über die Firmensitze in den alten Ländern abgeführt.

Würden alle Beiträge der Beitrittsbürger in die Rentenkasse-West umgeleitet in die Rentenkasse-Ost - z. B. in Form eines Wanderungsausgleichs, wie es im Rentenrecht bei den Bergleuten praktiziert wird -, wären dadurch auch unsere auf 100 Prozent Rentenwert angepassten Renten finanzierbar. Diese Lösung entspräche der Systematik der Deutschen Rentenversicherung. Die jetzigen und künftigen Alterseinkommen-Ost wären um 12 Prozent angehoben und mit Beiträgen der eigenen Versichertengemeinschaft finanziert. Die Transfers in die Rentenkasse-Ost würde durch den höheren Wanderungsausgleich ersetzt. Die Rentensumme aller ehemaligen Staatsangestellten der DDR in der GRV-Ost, die wie in der Bundesrepublik aus Steuern bezahlt wurden und werden sind aus dem Volumen der Rentenzahlbeträge-Ost heraus zu rechnen. Die Versichertengemeinschaft der Beitrittsbürger wäre so behandelt, wie die Alt-Bundesbürger und die Frage des unterschiedlichen Rentenwertes wäre genau so gelöst, wie die Armutsgefahr im Osten entschärft wäre.

Im Ergebnis kontroverser Diskussionen wurde die Problemlösung über den Stufenplan bevorzugt.(8) Die politische Weichenstellung der Entwicklung der neuen Länder ist Ursache dieser Lage. Folgen der Politik sollten mit politischen Entscheidungen gelöst werden. Ein Nebeneffekt dabei ist die Entlastung der gesamten Versichertengemeinschaft gewissermaßen als Entschädigung für den Einsatz der Mittel der Rentenkasse im Einigungsprozess. Diese Lösung geht vom Einsatz von Steuermitteln aus und wird, da es der Systematik der Deutschen Rentenversicherung nicht entspricht, von der Politik abgelehnt. Bereits jetzt ist durch die Kopplung der jährlichen Ost-Rentenentwicklung an die West-Rentenentwicklung (Sperrklinkeneffekt) die Systematik der DRV verletzt, indem Ost-Renten schneller steigen können, als die Ost-Einkommen. Mag es überzeugende Gründe gegen den Stufenplan innerhalb des Versicherungssystems geben, so wäre die systemkonforme Lösung mit dem Wanderungsausgleich im Versicherungssystem oder die Umsetzung des Stufenplanes im Rahmen der beitragsfreien versicherungsfremden Rentenleistungen außerhalb des Versicherungssystems möglich.

Die geringe Zahl der Beschäftigten im Osten mit auf Westniveau angeglichenen Einkommen wirkt sich auf das durchschnittliche Einkommensniveau nur mit ca. 5 Prozent aus. Die Beseitigung der Folgen aus den realen Bedingungen der neuen Länder mit ca. 72 Prozent des Einkommens (9) des Westkollegen für gleiche Arbeit, doppelt hoher Arbeitslosigkeit, überproportionaler Zunahme des Niedriglohnsektors usw. auf der einen Seite und einem inhaltlich anderen Rentenrecht mit niedrigerem Rentenwert sollten u.E. der 2. Säule der Deutschen Rentenversicherung, den beitragsfreien, versicherungsfremden Leistungen zugeordnet werden. Die dafür erforderlichen Steuermittel werden jährlich entsprechend der Einkommensanpassung in den neuen Ländern bis auf Null sinken. In vielen Fragen wird der Unterschied des Beitrittsgebietes zum Wirtschaftsgebiet der alten Länder berücksichtigt und im Papier des CDU-Präsidiums vom letzten Herbst werden wir als die "Sonderwirtschaftszone Ost" bezeichnet. Eine Strategie zur Angleichung der Arbeits- und Lebensverhältnisse ist aber nicht zu erkennen.(10)

Bei Angleichung des Rentenwertes sei zwangsläufig auch die Hochwertung der Einkommen mit dem Faktor laut Anlange 10 SGB VI aufzugeben, weil es sonst zu einer "ungerechtfertigten Bevorzugung" der Beitrittsbürger käme. Dagegen erheben wir Einspruch. Für die Mehrheit der Beschäftigten ist unsere Forderung gerechtfertigt. Wenn für die relativ geringe Zahl der Beschäftigten (etwa 5 Prozent) mit angeglichenem Lohnniveau die Hochwertung wegfällt, wäre dies auch gerechtfertigt.

Gegen den generellen Wegfall der Hochwertung entsprechend Anlage 10 sprechen folgende Gründe:

1. Für alle Bürger gilt das Durchschnittseinkommen der alten Länder eines Jahres entspr. Anlage 1, SGB VI zur Bestimmung eines Entgeltpunktes (EGP) in der Rente. - Das gesamtdeutsche Durchschnittseinkommen wird den Niveau-Unterschied der West-Ost-Renten noch Jahrzehnte nach der Einkommensangleichung erhalten.

2. Eine Anpassung an das jährliche durchschnittliche Lohnniveau der alten Bundesländer mit einem Faktor wurde schon immer für Einkommen aus anderen Wirtschaftsgebieten praktiziert - es ist keine Sonderregelung für das Beitrittsgebiet. (Anlage 5, SGB VI für Westberlin vor der Angliederung an die Bundesrepublik; Anlage 7, SGB VI für das Saarland vor der Angliederung an die Bundesrepublik; usw.)

3. Bisher wurde die Anpassung der Löhne an das jährliche Niveau der Bundesrepublik erst dann beendet, wenn der Arbeitsmarkt und die Löhne angeglichen waren. Das ist erst recht für das Beitrittsgebiet zu fordern, wo mit einem besonderen Rentenrecht mitgebrachte Eigentumsansprüche enteignet wurden und die Alterssicherung sich auf die gekappten Leistungen aus der GRV beschränken.

4. Die Hochwertung mit dem Faktor der Anlage 10 steht in keinem Zusammenhang mit dem Rentenwert. Das beweisen schon ihre unterschiedlichen Werte. Zusätzlich zeigen die Unterschiede der Höhe des Faktors der Anlage 10 und das weitaus niedrigere Einkommensniveau im Beitrittsgebiet, dass die Berechnung auf anderen Daten beruhen muss.

5. Für einen großen Teil der Beschäftigten, die der Niedriglohnstrategie ausgeliefert sind, bedeutete der generelle Wegfall der Hochwertung trotz gleichem Rentenwert unausweichlich Altersarmut.

6. Der generelle Wegfall der Hochwertung würde die innere Spaltung verstetigen; die Hochwertung läuft mit der Einkommensangleichung im Osten automatisch aus.

Absolut unzumutbar ist eine Scheinlösung, bei der die Hochwertung gegen die Angleichung auslaufen soll, bei der also kein Bürger einen Cent mehr Rente bekommt. Dieses Nullsummenspiel bedeutet die Verstetigung der diskriminierenden Ungleichbehandlung mit einem dauerhaft niedrigen Altersgesamteinkommen. Das trifft infolge des ständigen Sinkens des Rentenniveaus und seinem Realwertverlust vor allem die heute Beschäftigten.(11)

Alle Leistungen der Beitrittsbürger aus ihrer Erwerbstätigkeit bei Firmen mit Firmensitz in den alten Ländern, den Angewanderten und den Berufspendlern, also Gewinne, Steuern und Sozialabgaben fließen in die alten Länder. Medienwirksam wird über Solidarpakt, Länderfinanzausgleich und Transferleistungen gestritten, die Wirkung - Vermögenszunahme im Westen um 11,6 Prozent und Verarmung im Osten um 9,7 Prozent in 5 Jahren aber verschwiegen.(12)

Ganz in diesem Sinne empfehlen die Sachverständigen ein Nullsummenspiel.(13) Unausweichlich wäre im Osten Altersarmut ein dominantes Problem mit umfassenden Folgekosten. Wenn aber dieses Problem der Altersarmut im Osten besonders akut ist, dann sollte die politische Lösung so gestaltet werden, dass Folgen der Vereinigungspolitik, der Niedriglohnstrategie usw. für die hier gebliebenen Bürger nicht auch noch im Alter spürbar sind. Generationengerechtigkeit verlangt gerade hier Berücksichtigung.

Nachdem jahrelang die Netto-Belastungen der Rentner höher als die Rentenerhöhungen ausfielen und bisher auch in den Konjunkturpaketen die Rentner leer ausgehen, wäre die Angleichung des Rentenwertes ein überfälliges Signal. Die Kaufkraft würde gestärkt. Es ist sofort umsetzbar und unkomplizierter als die Bekämpfung der Folgen ungezügelter Raffgier.


Anmerkungen:

(1) www.arbeitnehmerkammer.de/Politik/Sozialpolitik - "Angleichung der Ost-Renten"

(2) www.diw.de/Nachrichten - Nr. 4/2009 "Gestiegene Vermögensungleichheit in Deutschland"

(3) Siehe bei www.isor-sozialverein.de
"Bei anderen gelesen" Nr. 32 , "Begründung für die Herstellung des Alterssicherungsrechts der beigetretenen Bürger" u.v.a.m.

(4) www.ostrentner.de/Dokumente - Ziffer 1, "Offener Brief an den Bundeskanzler"

(5) Beispiel bei www.okv-ev.de/Dokumentationen - Ein Rentenspezial Nr. 4, "Ostdeutsche Tatsachen und westliches Erstaunen")

(6) www.ostrentner.de/Mandanteninformation - 01/2009 u.a.

(7) www.okv-ev.de/Dokumentationen - Ein Rentenspezial, Nr. 6 "Wer finanziert die Ost-Renten?"

(8) ver.di, 2. Workshop Rentenangleichung Ost, Dokumentation, Anhang 2, Seite 55

(9) www.destatis.de/jetspeed/portal, Bruttoverdienste im 2. Quartal 2008

(10) www.okv-ev.de/Dokumentationen - Ein Rentenspezial Nr. 7, "pits aktueller Kommentar" (22-08)

(11) www.okv-ev.de/Dokumentationen - Ein Rentenspezial Nr. 9, "Rentenunrecht im Beitrittsgebiet"

(12) www.diw.de/Nachrichten - Nr. 4/2009 "Gestiegene Vermögensungleichheit in Deutschland"

(13) Gutachten des Sozialbeirates zum RV-Bericht 2008 "Wider die Halbherzigkeit"


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Quelle:
Unsere Zeit (UZ) - Zeitung der DKP, 41. Jahrgang, Nr. 7,
13. Februar 2009, Seite 9
Herausgeber: Parteivorstand der DKP
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2009