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RENTE/629: Zeiten für Alterssicherung der Landwirte besser berücksichtigen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 12. Februar 2014

Zeiten für Alterssicherung der Landwirte besser berücksichtigen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehnt Forderung des DBV ab



Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung soll eine abschlagsfreie Rente mit 63 sowohl in der gesetzlichen Rentenversicherung als auch in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) eingeführt werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass die Verbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf das System der Alterssicherung der Landwirte übertragen werden sollen.

Um Ungleichbehandlungen zwischen Landwirten und Nicht-Landwirten vorzubeugen, fordert der DBV jedoch die Berücksichtigung der Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte. Personen, die aufgrund veränderter Lebenslagen von der Alterssicherung der Landwirte in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt hätten, könnten so die Voraussetzung einer 45 jährigen Beitragszeit erfüllen. Dies sei nur möglich, wenn die Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehne diese Forderung bisher ab, berichtet der DBV, und weist auf die wesentlichen Unterschiede des eigenständigen Alterssicherungssystems der Landwirte im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung hin.

Der DBV hat schon im Rahmen des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung im Jahr 1995 eine Anrechenbarkeit der AdL-Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Seitdem wurde diese Forderung bei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren wiederholt, sei jedoch immer wieder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt worden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Februar 2014
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2014