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RENTE/645: Riester-Rente erreicht Geringverdiener nicht (BDH Bundesverband Rehabilitation)


BDH Bundesverband Rehabilitation - Pressemitteilung 10.07.2015

Altersarmut - Riesterförderung umwidmen

Riester-Rente erreicht Geringverdiener nicht


Bonn, 10.7.2015 - Der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert eine rentenpolitische Kurskorrektur, um der wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Das Konzept der Riester-Rente habe sich als sozial ungerecht erwiesen. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der FU Berlin jetzt belegt haben, ziele die Förderung unmittelbar am tatsächlichen Bedarf vorbei, so die Verbandsvorsitzende Ilse Müller, die eine Umwidmung der Milliardenhilfe fordert:

"Die soziale Schieflage der Riester-Rente zeigt, dass das Konzept verteilungspolitisch gescheitert ist. Es ist angesichts der wachsenden Zahl armer itisch gescheitert ist. Es ist angesichts der wachsenden Zahl armer Rentenbezieher deutlich, dass der Staat die private Rentenvorsorge von Geringverdienern bezuschussen muss. Allerdings erreicht das Konzept der Riester-Rente genau diese Gruppe nicht, wie die Analyse des DIW und der FU Berlin klar nachweist. Im Kampf gegen die Altersarmut führt auf lange Sicht kein Weg um eine Anhebung des Rentenniveaus vorbei. Die Politik sollte die Finanzierung eines Rentenniveaus von 50 Prozent sicherstellen und die Riesterförderung zur Finanzierung umwidmen.Auch die Höhe der Grundsicherungszahlung muss dem tatsächlichen Bedarf gerecht werden. In vielen Regionen enteilt die allgemeine Preisentwicklung der Grundsicherungsleistung. Es gehört auch zur politischen Ehrlichkeit, offen festzustellen, dass Rentenzahlungen und Grundsicherungsleistungen vielfach die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht gewährleisten."

Die Auswertung der Verteilungswirkung im Rahmen der Riester-Rente hat ergeben, dass gerade einmal sieben Prozent der milliardenschweren öffentlichen Förderung beim unteren Fünftel der Rentenbezieher ankommen. Dabei erhalten die oberen 20 Prozent mehr als ein Drittel der Riester-Förderung. Das entspreche nicht dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit und bedürfe dringender Korrektur, im Idealfalle über die allgemeine Rentenhöhe, die nicht weiter absinken dürfe. Der Gesetzgeber müsse künftig verhindern, dass Instrumente im Kampf gegen die Altersarmut so austariert sind, dass Mitnahmeeffekte möglichst verhindert werden und Geld dort ankomme, wo es tatsächlich gebraucht würde, so Müller.

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Quelle:
Pressemitteilung: 10.07.2015
BDH Bundesverband Rehabilitation
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2015

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