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STATISTIK/398: Armutsgefährdung in den meisten Bundesländern gestiege (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 13.09.2012

Armutsgefährdung in den meisten Bundesländern gestiegen



WIESBADEN - Die Armutsgefährdung der Menschen lag im Jahr 2011 in den meisten Bundesländern über dem Niveau des Jahres 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Bremen mit 22,3% und Mecklenburg-Vorpommern mit 22,2% bundesweit die höchsten Armutsgefährdungsquoten.

In Mecklenburg-Vorpommern ging die Armutsgefährdungsquote um 0,2%-Punkte auf 22,2% leicht zurück. Daneben konnte nur Thüringen einen Rückgang der Quote gegenüber dem Vorjahr erreichen (-0,9%-Punkte auf 16,7%). Beide Länder haben damit den kontinuierlichen Rückgang der letzten Jahre fortgesetzt und erreichten im Jahr 2011 jeweils den bisher niedrigsten Wert der Armutsgefährdung. Demgegenüber gab es in Berlin (21,1%) und in Nordrhein-Westfalen (16,6%) durch beständige Anstiege der Armutsgefährdung seit dem Jahr 2006 jeweils einen neuen Höchststand. Berlin wies im Jahr 2011 zudem die höchste Veränderungsrate von +1,9%-Punkten gegenüber dem Vorjahr aus.

Auch im Ost- und Westvergleich gibt es weiterhin deutliche Unterschiede bei den Armutsgefährdungsquoten. Hatten im Jahr 2011 im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 14,0% der Bevölkerung ein erhöhtes Armutsrisiko, waren in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Menschen armutsgefährdet.

Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus für das Jahr 2011 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt wurden. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2011 galten im Jahr 2011 Einpersonen-Haushalte mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 848 Euro als armutsgefährdet. Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht.

Diese und weitere Armuts- und Sozialindikatoren, zum Teil in tiefer regionaler Gliederung, sowie detaillierte methodische Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden. Das Informationsangebot wird regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt.


Methodische Hinweise:

Die hier veröffentlichten Armutsgefährdungsquoten wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2011 berechnet. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu ermitteln und zu vergleichen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2010 ergab sich, bezogen auf das Einkommensreferenzjahr 2009, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15,6%. Im Mikrozensus 2009 lag die Quote bei 14,5%. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden.

Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Ebene der Bundesländer kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.

Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquote zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 315 vom 13.09.2012
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. September 2012