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STATISTIK/435: 5,2% weniger Ehescheidungen im Jahr 2013 (Destatis)


Statistisches Bundesamt - Pressemitteilung vom 22.07.2014

5,2% weniger Ehescheidungen im Jahr 2013



WIESBADEN - Im Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 169.800 Ehen geschieden, das waren 5,2% weniger als 2012. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden nach den derzeitigen Scheidungsverhältnissen etwa 36% aller in einem Jahr geschlossenen Ehen im Laufe der nächsten 25 Jahre geschieden.

Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2013 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 8 Monate. Somit setzte sich der Trend der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung weiter fort. Vor 20 Jahren - also im Jahr 1993 - hatte die durchschnittliche Dauer der geschiedenen Ehen noch bei 11 Jahren und 7 Monaten gelegen.

Bei den im Jahr 2013 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52% der Fälle. Der Mann reichte nur in 40% der Fälle den Antrag ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung (8%).

Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: 141.200 Ehen wurden 2013 nach einjähriger Trennung geschieden. Bei 1.900 Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr zusammen. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei 26.100. In den verbleibenden gut 600 Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, beispielsweise nach ausländischem Recht.

Fast die Hälfte der im Jahr 2013 geschiedenen Ehepaare hatte gemeinsame Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2013 rund 136.000 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp 5% weniger als im Vorjahr.


Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Presseinfo unter www.destatis.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 258 vom 22.07.2014
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
65180 Wiesbaden
Telefon: (0)611/75-34 44
Telefax: (0)611/75-39 76
presse@destatis.de
www.destatis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2014