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KONVENTION/009: USA treten Abkommen gegen nuklearen Terrorismus bei (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 1. Oktober 2015

UN: USA treten Abkommen gegen nuklearen Terrorismus bei

von Thalif Deen


Bild: © UN

Jayantha Dhanapala
Bild: © UN

NEW YORK (IPS) - Der Actionthriller 'Projekt: Peacemaker' von 1997 handelt von dem Versuch eines jugoslawischen Terroristen, eine bei einem Zugunglück im Ural abhanden gekommene Atomwaffe vor dem UN-Hauptgebäude in New York explodieren zu lassen. Eine weitere Ausgeburt der Fantasie eines Hollywood-Regisseurs oder realistisches Katastrophenszenario?

Im April 2005 nahm die UN-Vollversammlung die Internationale Konvention zur Bekämpfung des nuklearen Terrorismus an, die Russland initiiert hatte. Zwei Jahre später - im Juli 2007 - trat sie in Kraft und wurde anschließend von 115 Ländern unterzeichnet und von 99 ratifiziert. Vertragsstaat 100 kam erst jetzt hinzu: Am 30. September überreichten die USA den UN ihre Ratifizierungsurkunde und sorgten damit für eine runde Zahl.

"Das sind gute Nachrichten - wie immer, wenn Verträge oder Konventionen ratifiziert werden, die den Einsatz von Nuklearwaffen durch Kernwaffenstaaten begrenzen sollen", freute sich Jayantha Dhanapala, ehemaliger UN-Unterstaatsgeneralsekretär für Abrüstungsfragen, gegenüber IPS.

Insbesondere seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 sei man sich der Gefahr des nuklearen Terrorismus bewusst. Diese sei noch gestiegen, seit nichtstaatliche Akteure wie Al Qaeda und der Islamische Staat (IS) versuchten, an radioaktives Material zum Bau von Atomwaffen heranzukommen, so Dhanapala, der seit 2007 den 'Pugwash Conferences on Science and World Affairs' vorsitzt. Diese regelmäßige Konferenzreihe im Ort Pugwash in Kanada bietet anerkannten Forschern eine Plattform, um über die atomare Bedrohung zu diskutieren.


Ein Teilerfolg

Der Beitritt der USA zur Internationalen Konvention zur Bekämpfung des nuklearen Terrorismus dürfe trotz aller Freude darüber allerdings nicht überbewertet werden, so Dhanapala. Schließlich haben die USA das weitaus wichtigere Umfassende Atomteststoppabkommen immer noch nicht ratifiziert. Auch fehlen diesem Abkommen weitere sieben Länder, um überhaupt in Kraft treten zu können. Wesentlich wichtiger sei dieser Vertrag, da er die Entwicklung von Atomwaffen erheblich erschweren könnte.

Solange außerdem 15.850 atomare Sprengköpfe in den Waffenarsenalen von neun Staaten lagern - 93 Prozent der Bestände in den USA und in Russland - blieben die Gefahren eines absichtlichen oder ungewollt herbeigeführten Atomschlags gegeben. Diese würden nicht nur zu einer menschlichen Katastrophe führen, sondern auch zu verheerenden ökologischen Folgen.

Die Internationale Konvention zur Bekämpfung des nuklearen Terrorismus ist eine von mehreren Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, Terroristen den Zugang zu Massenvernichtungswaffen zu versperren. Sie kriminalisiert den unerlaubten Besitz von radioaktivem Material, sowie die Nutzung und Beschädigung nuklearer Einrichtungen. Außerdem schreibt sie fest, dass die Vertragsstaaten zusammenarbeiten und sich durch einen Informationsaustausch und Hilfsangebote bei Fahndungen und Auslieferungen gegenseitig unterstützen sollen.

"Doch was ist mit nuklearem Terrorismus eigentlich gemeint?", fragt M. V. Ramana, Physiker und Dozent an der 'Princeton University' im Gespräch mit IPS. Das anerkannte Webster-Wörterbuch definiere Terrorismus als den "systematischen Gebrauch von Terror, insbesondere als ein Zwangsmittel". Doch diese Definition sei nicht immer ausreichend.

"Man denke nur an die Menschen im Nahen Osten, denen der US-Präsident und hochrangige Regierungsvertreter gesagt haben, dass [im Rahmen der Terrorbekämpfung] alle Optionen denkbar seien, der Einsatz von Atomwaffen inbegriffen. Eine faire und gerechte Definition von Terrorismus würde bedeuten, dass jeder, der einer Bevölkerung mit Atomwaffen bedroht, als Terrorist bezeichnet würde", so der Experte. Seiner Meinung nach gilt es, von der Formulierung 'nuklearer Terrorismus durch nichtstaatliche Akteure' wegzukommen und stattdessen die Aufmerksamkeit auf die Atomwaffenstaaten zu lenken, die auf der Grundlage ihrer Abschreckungsdoktrin selbst mit dem Einsatz von Atomwaffen drohen.

Rose Gottemoeller, US-Staatssekretärin für Waffenkontrolle und internationale Sicherheit, vertritt im Zusammenhang mit der Gefahr des nuklearen Terrorismus die Meinung, dass "wir sicherer als noch vor fünf Jahren sind". Doch gebe es immer noch viel zu tun. So arbeiteten die USA mit internationalen Partnern zusammen, um sicherzustellen, dass atomares Spaltmaterial weltweit erfasst und sichergestellt werde. Gefragt sei eine ständige Überprüfung, um sicherzustellen, dass atomwaffenfähiges Material nie in die Hände von Terrorgruppen gelange, sagte Gottemoeller vergangene Woche.

Sie wies ferner darauf hin, dass die USA seit 2010 mehr als 70 Millionen US-Dollar in den Fonds für nukleare Sicherheit der Internationalen Atomenergiebehörde eingezahlt habe und somit weltgrößter Beitragszahler der Organisation sei. Mit Hilfe dieser Gelder würden Kosten etwa für Experten, Kontrollmissionen, die Entwicklung von Sicherheitsanleitungen und die Datenbank über nukleare Zwischenfälle und Atomwaffenhandel beglichen.

Außerdem komme es im Rahmen des Programms gegen nuklearen Schmuggel (CNSP) des US-Außenministeriums zur Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern. Ziel sei es, die Fähigkeiten zu stärken, den Schmuggel mit Atommaterial zu unterbinden, das illegal in Umlauf befindliche Spaltmaterial aufzuspüren und aus dem Verkehr zu ziehen sowie die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen.


US-Lob für Moldawien und Georgien

Länder wie Georgien und Moldawien verdienten große Anerkennung dafür, dass sie Schmuggler von Spaltmaterial dingfest gemacht und dadurch den illegalen Handel von hochangereichertem Uran unterbunden hätten. Allerdings verdeutlichten die fortgesetzten Beschlagnahmungen, dass atomwaffenfähiges Material nach wie vor auf dem Schwarzmarkt erhältlich sei.

Als die wichtigsten Qualitäten der Konvention gelten den UN zufolge die Kriminalisierung von Planung, Androhung und Durchführung terroristischer Aktivitäten und die Verpflichtung der Staaten, derartige Vergehen auf der Grundlage nationaler Gesetze zu ahnden. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, jede Anstrengung zu unternehmen, um die sichere Verwahrung von radioaktivem Material zu garantieren.

Die Konvention hält explizit fest, nicht für die Aktivitäten bewaffneter Gruppen im Verlauf von Kriegen oder Militärübungen zuständig zu sein. Außerdem dürfe das Abkommen nicht als Legitimierung von Atomwaffeneinsätzen durch Staaten missverstanden werden. (Ende/IPS/kb/01.10.2015)


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http://www.ipsnews.net/2015/09/u-s-100th-member-state-to-join-nuke-terrorism-treaty/

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IPS-Tagesdienst vom 1. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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