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MELDUNG/270: Deutschland muss nun im UN-Sicherheitsrat liefern (DGVN)


Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
Pressemitteilung vom 8. Juni 2018

Deutschland muss nun liefern

Die Wahl in den UN-Sicherheitsrat bedeutet Anerkennung und Auftrag zugleich


Berlin, 08.06.2018 - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) begrüßt Deutschlands Wahl in den UN-Sicherheitsrat. Damit wird die Bundesrepublik als nichtständiges Mitglied für zwei Jahre (2019-2020) im wichtigsten Gremium der Vereinten Nationen vertreten sein. Mit 184 Stimmen der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten hat Deutschland im Vergleich zu den anderen Kandidaten mit das höchste Ergebnis erzielt (Dominikanische Republik: 184; Südafrika: 183; Belgien: 181, Indonesien: 144).

Der Vorsitzende der DGVN Detlef Dzembritzki betont: "Die nunmehr sechste Wahl Deutschlands in den Sicherheitsrat ist die Anerkennung der bisherigen außenpolitischen Arbeit, aber zugleich auch ein Auftrag, mehr internationale Verantwortung zu übernehmen. Die Bundesregierung muss sich aktiver in die internationale Politik einbringen und konsequent für eine multilaterale und regelbasierte Weltordnung eintreten. Und das gilt nicht nur für zwei Jahre, sondern darüber hinaus."

Die Vereinten Nationen sind das einzige globale Friedensprojekt mit universeller Mitgliedschaft und deswegen essenziell für die weltweite Friedenserhaltung. Zwar ist Deutschland viertwichtigster UN-Beitragszahler und wird in der Regel als anerkannter internationaler Partner wahrgenommen, gleichzeitig sollte die Bundesregierung noch stärker die nationale und internationale Präventionsagenda vorantreiben. Im Zuge dessen muss Deutschland den UN-Friedensmissionen deutlich mehr militärische Hochwertfähigkeiten sowie Zivil- und vor allem Polizeipersonal zur Verfügung stellen, um glaubwürdig zu bleiben.

Gegenwärtig sieht sich die internationale Staatengemeinschaft mit einer zunehmenden Infragestellung der internationalen Ordnung sowie zahlreichen Konflikten konfrontiert: Deutschland muss im Sicherheitsrat - auch während seiner zweimaligen monatlichen Sicherheitsratspräsidentschaften zwischen 2019 und 2020 - für eine friedliche Lösung der Konflikte in Syrien, der Ost-Ukraine und Afrika stark machen.

Die Debatte um die Luftschläge gegen Syrien nach den Chemiewaffeneinsätzen hat gezeigt: Deutschland muss zur multilateralen Ordnung Farbe bekennen und kann die völkerrechtswidrige Aktion - gleichwohl von welchen Staaten ausgeübt - nicht gutheißen. Viel nachhaltiger ist die Unterstützung politischer Friedensinitiativen vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Präventionsagenda.

Weitere wichtige Themen, die die Bundesrepublik im Sicherheitsrat thematisieren muss, sind erneut der Klimawandel und Sicherheit sowie die Rolle von Frauen und der Jugend im Rahmen einer nachhaltigen Konfliktbewältigung.

Deutschland muss zudem auch eine starke europäische Stimme im Rat sein. Großbritannien wird die Europäische Union (EU) als Mitgliedstaat voraussichtlich im März 2019 verlassen. Dies könnte sich negativ auf die Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Sicherheitsrat auswirken - dafür muss Deutschland gewappnet sein, zusammen mit Frankreich die übrigen europäischen Staaten im Rat adäquat vertreten und sich auch für transparentere und innovativere Arbeitsmethoden einsetzen. Eine grundsätzliche Sicherheitsratsreform in Bezug auf die Zusammensetzung des Rates, selbst bei eingeschränkter Anwendung des Veto-Rechts, scheint auch für Deutschland auf weitere Sicht unrealistisch. Politische Initiativen sollten sich daher auf andere, aussichtsreichere Reformbemühungen konzentrieren.


Zum Hintergrund

Für die diesjährigen Wahlen für fünf Sitze im Rat stellten sich in der UN-Generalversammlung aus den Regionalgruppen die Staaten Belgien, Deutschland (jeweils Westeuropa und andere), die Dominikanische Republik (Lateinamerika), Indonesien, die Malediven (jeweils Asien-Pazifik) und Südafrika (Afrika) zur Wahl. Einzig für die Gruppe Asien-Pazifik gab es mit Indonesien und den Malediven einen Wettbewerb und Indonesien wurde in das Gremium gewählt. Polen bleibt als Vertreter der Gruppe Osteuropa noch bis 2019 im Sicherheitsrat, sodass eine Kandidatenwahl aus dieser Gruppe nicht anstand.

Die nichtständigen Mitglieder bis Ende 2019 sind Äquatorial-Guinea, die Elfenbeinküste, Kuwait, Peru und Polen. Die ständigen Mitglieder sind die Veto-Mächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA.

Der Sicherheitsrat ist das einzige Organ der Vereinten Nationen, dessen Beschlüsse für alle Mitgliedstaaten völkerrechtlich bindend sind. Die UN-Generalversammlung musste mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (129 von 193 Mitgliedstaaten) jeden Kandidaten wählen, damit er in den Sicherheitsrat gewählt wird. Deutschland war bereits in den Jahren 1977/1978, 1987/1988, 1995/1996, 2003/2004 und zuletzt 2011/2012 nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat. Die DDR war in den Jahren 1980/1981 nichtständiges Mitglied.

Über die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) setzt sich seit fast sieben Jahrzehnten für die UN und für die Verständigung zwischen den Nationen ein. Sie ist Anlaufstelle in Deutschland für alle, die sich für die Vereinten Nationen interessieren. Wir informieren über alle wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse der Arbeit der Vereinten Nationen sowie ihrer Sonderorganisationen und Spezialorgane. Gemäß unserer Satzung bereiten wir diese Informationen auf und initiieren in Deutschland die offene und kritische Diskussion wichtiger aktueller Themen, die sich aus der Entwicklung der Weltgesellschaft für unser Land ergeben. Die DGVN vermittelt die Anliegen der Vereinten Nationen gezielt an die Öffentlichkeit; sie will Interesse für zwischenstaatliche und internationale Beziehungen wecken sowie das Verständnis für die aktuellen Vorgänge in der Außen-, Entwicklungs-, Kultur- und Weltwirtschaftspolitik fördern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Juni 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2018

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