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ORGANISATION/488: Null Toleranz bei sexuellem Mißbrauch (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Köln, 12.03.2010

UNICEF: Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch

Erklärung zur aktuellen Diskussion


Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein schweres Verbrechen, das für die Betroffenen ein Leben lang schweres Leid bedeutet. Das jetzt bekannt werdende Ausmaß solcher Taten in Internaten, Heimen und Schulen in Deutschland und die lange Jahre herrschende Kultur des Verschweigens sowie die Unsicherheit im Umgang mit Beschwerden sind erschreckend.

"Die aktuelle Diskussion muss als Chance genutzt werden, um die Sensibilität für Kinderschutz in diesen Institutionen, in Familien und in der Gesellschaft insgesamt zu erhöhen. Jedes Opfer, jede Beschwerde von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss ernst genommen und überprüft werden. Der Schutz der Kinder muss verbessert werden. Die Opfer brauchen Gehör, Gerechtigkeit und Hilfe", sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland.

Sexueller Missbrauch von Kindern kommt in allen Lebensbereichen vor. Da er im Verborgenen geschieht und die Betroffenen von den Tätern zum Schweigen gedrängt werden, ist das tatsächliche Ausmaß nur schwer zu erfassen. Nach der von UNICEF unterstützten ersten UN-Studie zu Gewalt gegen Kinder werden weltweit rund 150 Millionen Mädchen und Jungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Es ist bekannt, dass die weitaus meisten Täter aus dem Nahumfeld der Kinder, vor allem der Familie und Verwandtschaft stammen. Aber auch alle Einrichtungen, in denen Kinder lernen, spielen oder leben, sind Orte, in denen sexuelle Übergriffe auf Kinder stattfinden können.

Anlässlich der aktuellen Diskussion in Deutschland weist UNICEF auf folgende Punkte hin:

Für sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung muss "null Toleranz" gelten. Dies bedeutet, dass strafrechtlich relevante Vorwürfe konsequent polizeilich verfolgt werden müssen - und nicht intern behandelt werden dürfen.
Opfer von sexuellem Missbrauch und Gewalt brauchen mehr Hilfs- und Beratungsangebote. Gerade in Schulen, Internaten und Heimen müssen verlässlich Beschwerdemöglichkeiten vorhanden sein, denen die Kinder vertrauen können.
Die Prävention muss gestärkt werden. Dazu gehört, Kinder zu ermutigen und in ihren Rechten zu bestärken. Kinder sollten wissen, dass Erwachsene ihr "Nein" akzeptieren müssen. Es muss klar sein, dass die Verantwortung für sexuelle Übergriffe grundsätzlich bei den Erwachsenen liegt.
Mitarbeiter in Einrichtungen für Kinder müssen für das Thema sexueller Missbrauch sensibilisiert werden und lernen, wie sie damit umgehen, wenn Vorwürfe bekannt werden. Dies muss Inhalt von Aus- und Fortbildungen für Lehrer, Erzieher, Sozialarbeiter und Pflegepersonal oder auch Trainern im Sportbereich werden.
UNICEF begrüßt die Pläne, mit einem runden Tisch die Aufarbeitung voran zu treiben. In einem nationalen Aktionsplan zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollte die Umsetzung konkreter Maßnahmen geplant werden.
Es muss geprüft werden, ob die bislang geltenden Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert werden müssen. Die im Zivilrecht geltende Verjährung nach drei Jahren sollte mindestens an die im Strafrecht geltende Frist angepasst werden.

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 12. März 2010
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2010