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AGRAR/1566: Erneuertes Marktstrukturgesetz stärkt Bündelung von Agrarerzeugnissen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. September 2012

Erneuertes Marktstrukturgesetz stärkt Bündelung von Agrarerzeugnissen

DBV: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf



Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen, das sogenannte Agrarmarktstrukturgesetz, beschlossen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt mit, dass das neue Gesetz an die Stelle des seit 1969 bestehenden Marktstrukturgesetzes treten soll. Mit dem Gesetz sollen insbesondere europarechtliche Änderungen in deutsches Recht übertragen und Regelungslücken geschlossen werden. So war im Rahmen des EU-Milchpaketes beschlossen worden, die Verhandlungsposition der Erzeuger gegenüber den Abnehmern durch bessere Bündelungsmöglichkeiten zu stärken.

Der DBV unterstützt die Bundesregierung ausdrücklich in ihren Bemühungen, eine wettbewerbsrechtliche Klarstellung der Tätigkeitsbereiche von Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen zu erreichen. Anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen werde zukünftig ein klarer Rahmen für Preisberichterstattung und Preisfeststellung gegeben. Mit den sogenannten Branchenverbänden werde zudem eine neue Organisationsform geschaffen, die einen engen Dialog zwischen den verschiedenen Partnern innerhalb der Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungskette gewährleisten soll.

Nach Ansicht des DBV fördere die vorgeschlagene Gesetzesänderung eine bessere Bündelungsmöglichkeit des Angebotes bei vielen Agrarerzeugnissen. Vor diesem Hintergrund stärke der Gesetzentwurf agrarmarktstrukturelle Belange und fördere die Wettbewerbskraft der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft, heißt es beim DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012