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ARBEIT/1883: Haushalt der BA 2011 - Sinkende Ausgaben öffnen Spielräume (BA)


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15. November 2010

Haushalt der BA 2011: Sinkende Ausgaben öffnen Spielräume


Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushaltsplan 2011 festgestellt. Er berücksichtigt die ökonomischen Eckwerte der Bundesregierung vom Oktober für das kommende Jahr (Wirtschaftswachstum 2011: +1,8 Prozent, Bruttolohn- und Gehaltssumme pro Beschäftigten: +1,9 Prozent, abhängig Beschäftigte: +0,6 Prozent, Arbeitslose im Jahresdurchschnitt: 2,944 Millionen).

Entscheidender Punkt des Haushaltes: Angesichts der günstigen Arbeitsmarktentwicklung muss die BA im Jahr 2011 weniger Geld für passive Leistungen aufwenden. Mit den dadurch gewonnenen Spielräumen werden präventive Ansätze verstärkt und insbesondere durch Qualifizierung ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu weiter wirkungsorientiert und nach dem Ansatz "fördern und fordern" eingesetzt. Insofern gilt für den Haushalt 2011 der Grundsatz, Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau zu wahren. Gleichzeitig wird eine Brücke geschlagen vom Schwerpunkt Beschäftigungssicherung in der Zeit der Krise hin zur Begleitung des Strukturwandels.

Ziel der BA ist es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und so den weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit zu forcieren. Damit soll einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit wirksam begegnet werden. Die BA strebt dabei auch an, bisher Benachteiligten verstärkt Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Die BA rechnet 2011 mit Gesamteinnahmen von 37,7 Milliarden Euro; ein Großteil davon aus Beitragseinnahmen (24,6 Milliarden Euro). Daneben beteiligen sich Bund und Länder über Einnahmen aus der Mehrwertsteuer mit gut 8 Milliarden Euro an der Finanzierung der BA.

Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Es besteht also eine Deckungslücke von 4,3 Milliarden Euro. Diese kann 2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der BA gedeckt werden. Für das verbleibende Defizit muss die BA im Jahr 2011 nach der geltenden Gesetzeslage ein rückzahlbares Darlehen beim Bund aufnehmen. 2010 hat der Bund das krisenbedingte Defizit des BA noch durch einen Zuschuss ausgeglichen.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind im Haushaltsplan Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 3,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, wie z.B. Maßnahmen zur Integration und Qualifizierung, zusammengefasst sind.

Dem drohenden Fachkräftemangel soll frühzeitig mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels in der Wirtschaft entgegengewirkt werden - dafür stellt der Verwaltungsrat 350 Millionen Euro bereit. Das sind 100 Millionen Euro mehr als im Jahr 2010. Für das Programm "Weiterbildung gering Qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)" wird die BA 250 Millionen Euro einsetzen. Das entspricht der Größenordnung im laufenden Jahr.

Zusätzlich hat der Verwaltungsrat beschlossen, für präventive Maßnahmen für Jugendliche 90 Millionen Euro in den Haushalt einzustellen. In gleicher Höhe beteiligen sich die Länder an diesen berufsorientierenden Maßnahmen am Übergang von der Schule ins Erwerbsleben.

Die 2009 verbesserte Kurzarbeiterregelung wurde bis zum 31.03.2012 verlängert. Erfreulicherweise ist durch die anspringende Konjunktur mit einem deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme der Leistungen bei konjunkturell bedingter Kurzarbeit zu rechnen. Insgesamt sind 2011 hierfür 1,2 Milliarden Euro eingeplant, während im laufenden Jahr voraussichtlich noch 3,1 Milliarden Euro aufgewendet werden müssen.

Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2010 um 2,1 Milliarden Euro resultiert aus den konjunkturell verbesserten Rahmenbedingungen.

Der so genannte Eingliederungsbeitrag, mit dem die BA zur Hälfte die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben mitfinanziert, ist mit 4,6 Milliarden Euro angesetzt. Gegen diese Zahlung der BA an den Bund hat sich der Verwaltungsrat mehrfach gewehrt. Die angestrebte verfassungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit dieses Beitrages konnte jedoch noch nicht erreicht werden.

Der Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung genehmigt werden.


Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.


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Quelle:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 58 vom 15.11.2010
Bundesagentur für Arbeit
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2010