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ARBEIT/1950: Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und -Überlassungsgesetz (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 18.05.2011

Aktuelle Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz

Service des WSI-Tarifarchivs


In neun Wirtschaftszweigen gibt es derzeit tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt wurden. In diesen Branchen sind rund 2,2 Millionen Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Die tariflichen Mindestlöhne bewegen sich zwischen 6,53 Euro im ostdeutschen Wach- und Sicherheitsgewerbe und 12,95 Euro für die Fachwerker im westdeutschen Bauhauptgewerbe (siehe Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Mindestlöhne nach dem AEntG erfassen alle Betriebe, auch die aus dem Ausland, die Arbeitnehmer/innen in Deutschland beschäftigen. Die aktuell gültigen Mindestlöhne, die zum Teil regional und nach Qualifikation gestaffelt sind, betragen:

- Abfallwirtschaft: 8,24 Euro
- Bauhauptgewerbe: 9,50 - 12,95 Euro
- Dachdeckerhandwerk: 10,80 Euro
- Elektrohandwerk: 8,40/9,70 Euro
- Gebäudereinigerhandwerk: 7,00 - 11,13 Euro
- Maler- und Lackiererhandwerk: 9,50/11,50 Euro
- Pflegedienste: 7,50/8,50 Euro
- Wach- und Sicherheitsgewerbe: 6,53 - 8,60 Euro
- Wäschereidienstleistungen: 6,75/7,80 Euro

Zum Teil sind bereits weitere Anhebungen vereinbart. Für folgende Branchen liegen Mindestlohntarifverträge vor, die noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurden:

- Berufliche Aus- und Weiterbildung: 7,60 - 12,28 Euro
- Forstliche Dienstleister: 10,52 Euro
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk: 9,75/11,00 Euro

Der Tarifbereich der forstlichen Dienstleister ist bislang noch nicht im Geltungsbereich des Entsendegesetzes enthalten.

Im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz besteht seit kurzem die Möglichkeit, dass die Tarifparteien einen tariflich vereinbarten Mindestlohn als Lohnuntergrenze vorschlagen können. Diese Grenze kann dann per Rechtsverordnung für die gesamte Zeitarbeitsbranche verbindlich erklärt werden. Ein entsprechender Mindestlohntarifvertrag liegt bereits vor. Er sieht aktuell einen Mindestlohn von 6,89 Euro für Ostdeutschland inkl. Berlin und 7,79 Euro für Westdeutschland vor, weitere Steigerungsstufen sind vereinbart. Die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums steht noch aus.

Die PM mit Tabelle (pdf):
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2011_05_18.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 18.05.2011
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2011