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ARBEIT/2307: Branchentarifverträge gelten für die Hälfte der Beschäftigten (idw)


Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) - 02.06.2014

Branchentarifverträge gelten für die Hälfte der Beschäftigten



Im Jahr 2013 arbeiteten rund 50 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag galt. Das zeigen die Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von mehr als 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Seit 1996, als erstmals Daten zur Tarifbindung für Ost- und Westdeutschland vom IAB erhoben wurden, ist die Zahl der tarifgebundenen Betriebe stark zurückgegangen. 1996 arbeiteten in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ein Branchentarifvertrag galt. Im Jahr 2013 waren es nur noch 52 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 35 Prozent. Gegenüber 2012 bedeutet das einen Rückgang um jeweils einen Prozentpunkt. "In der langen Sicht ist die rückläufige Tendenz eindeutig, auch wenn die Entwicklung in jüngster Zeit langsamer verläuft", kommentieren die IAB-Arbeitsmarktforscher Susanne Kohaut und Peter Ellguth die Ergebnisse.


Gut jeder fünfte Arbeitnehmer profitiert indirekt

21 Prozent der westdeutschen und 25 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten 2013 in Betrieben, die zwar keinem Branchentarifvertrag unterlagen, sich aber an einem solchen orientierten. Für weitere acht Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

Weitere Informationen unter:
http://doku.iab.de/aktuell/2014/Tarifbindung_2013.pdf

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution851

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit (IAB), Wolfgang Braun, 02.06.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juni 2014