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ARBEIT/2320: Hans-Böckler-Stiftung - Mindestlohn bringt Wende auf dem Arbeitsmarkt (idw)


Hans-Böckler-Stiftung - 30.06.2014

Mindestlohn bringt Wende auf Arbeitsmarkt - Verbesserungsbedarf bei Geltungsbereich und Kontrolle

Stellungnahme des WSI im Bundestag



Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" wird eine dringend notwendige Wende auf dem deutschen Arbeitsmarkt eingeleitet, die wichtige Voraussetzungen für eine Re-Stabilisierung des Tarifvertragssystems schafft. Die beiden darin vorgesehenen Reformen - gesetzlicher Mindestlohn und eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen - haben sich in vielen europäischen Ländern seit längerem bewährt (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). Mit einem Stundensatz von 8,50 Euro wählt Deutschland einen "eher vorsichtigen Einstieg" in den Mindestlohn. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten. Die Tarifexperten des Wirtschafts und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung geben in der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ihre Stellungnahme ab. Angesichts der in den vergangenen Tagen diskutierten weiteren Ausnahmeregelungen warnen die Forscher davor, die Wirkungskraft des Mindestlohns dadurch zu schwächen, dass weitere Beschäftigtengruppen und Branchen davon ausgenommen werden.

Um eine möglichst weitreichende Wirksamkeit des Gesetzes sicherzustellen, sollten vielmehr die Ausnahmen reduziert und eine Reihe einzelner Regelungen noch verbessert werden, empfehlen die Wissenschaftler. Dazu zählen sie vor allem:

• Eine präzise Definition des Mindestlohnbegriffes mit einem Fokus auf das regelmäßige Grundgehalt. Derzeit sei im Gesetzentwurf nicht hinreichend eindeutig, ob und wenn ja Entgeltbestandteile wie Zulagen oder Boni in den Mindeststundenlohn einbezogen werden können, schreiben Bispinck und Schulten. Sie verweisen auf den Entwurf für ein Mindestlohngesetz, den Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg und vier weitere Bundesländer im Februar 2013 vorgelegt haben. Darin heißt es, es werde klargestellt, "dass der Mindestlohn dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinaus gehende Entgeltbestandteile, wie zusätzliches Monatsgehalt oder Urlaubsgeld, sofern vereinbart, sind neben dem Mindestlohn zu zahlen." Diese Klarheit sei für die Anwendbarkeit des Mindestlohns sehr wichtig, betonen die Forscher: Erfahrungen aus dem Ausland zeigten, "dass gerade ein einheitlich geltender Mindestlohn, der möglichst wenige oder gar keine Ausnahmen enthält und dessen Niveau allgemein bekannt ist, sich in weiten Teilen 'von selbst' durchsetzt".

• Einbezug von Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen in den Geltungsbereich des Mindestlohns. Die Wissenschaftler haben die internationale empirische Forschungsliteratur geprüft. Ihr Fazit: Es gibt kaum Indizien dafür, dass Ausnahmen von einem Mindestlohn sinnvoll sind, um Arbeitsmarktchancen junger Leute zu verbessern. Neuere Studien gingen eher davon aus, dass es auch bei Jugendlichen kaum einen Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Beschäftigungsniveau gibt. In der Forschung fänden sich sogar Hinweise auf problematische Verzerrungen am Arbeitsmarkt, weil ältere Beschäftigte verdrängt werden. Drehtür- und Substitutionswirkungen befürchten die Wissenschaftler auch bei der befristeten Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Die Sonderregel, die es nach WSI-Analyse in keinem anderen EU-Land gibt, gebe Unternehmen "starke Anreize, nach einem Zeitraum von sechs Monaten den vormaligen Langzeitarbeitslosen wieder zu entlassen und durch einen neuen 'günstigeren' Langzeitarbeitslosen zu ersetzen". Positiv bewertete Programme der Jobcenter, die auf eine langfristige Beschäftigung von Arbeitslosen zielen, könnten dadurch unattraktiv werden.

• Präzisierung der Ausnahmeregelungen für Praktikanten und Ehrenamtliche, um Missbrauch zu vermeiden.

• Anpassung des Mindestlohns spätestens ab dem 1. Januar 2017. Warte man bis 2018, falle der Mindestlohn gegenüber dem allgemeinen Lohngefüge in Deutschland und den Mindestlöhnen der westeuropäischen Nachbarn sehr deutlich zurück, so die Forscher.

• Entwicklung eines Umsetzungs- und Kontrollkonzeptes einschließlich personeller Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll.

• Nicht nur die zuständigen Kontrollbehörden sollten gestärkt werden, sondern auch die Rechte der Beschäftigten, empfehlen die WSI-Forscher. Bislang seien Arbeitnehmer darauf angewiesen, vorenthaltenen Lohn individuell einzuklagen. Das werde aber nur eine Minderheit versuchen. Die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften könne zur effektiven Sicherung der Mindestlohnansprüche beitragen. Auch die geplante Mindestlohn-Hotline nach britischem Vorbild sei ein wichtiger Beitrag, um die Befolgung des neuen Rechts durchzusetzen.

• Veränderung des Abstimmungsmodus im Tarifausschuss bei AVE-Anträgen. Die Forscher bewerten es als wichtigen Fortschritt, dass das starre Quorum abgeschafft werden soll, welches bislang AVEs erst dann erlaubt, wenn mindestens 50 Prozent der Beschäftigten einer Branche in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Problematisch sei jedoch, dass bei Anträgen auf AVE der derzeit gültige Abstimmungsmodus im Tarifausschuss nicht verändert wird. Damit habe die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände bei der AVE nach wie vor eine Veto-Position, die sie in der Vergangenheit auch gegen das Votum ihrer eigenen Branchenverbände eingesetzt habe, analysieren Bispinck und Schulten. Um eine Blockademöglichkeit einer Seite zu verhindern, sollte der Abstimmungsmodus im Tarifausschuss dahingehend verändert werden, dass AVE-Anträge nur noch mit einer Mehrheit der Stimmen abgelehnt werden können.


Weitere Informationen unter:

http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2014_06_30.pdf
- Die Stellungnahme des WSI (pdf)

http://boeckler.de/36714.htm
- Weitere Studien zu Niedrig- und Mindestlöhnen

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution621

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hans-Böckler-Stiftung, Rainer Jung, 30.06.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2014