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AUSSENHANDEL/1452: Verordnung zur verbesserten Bekämpfung der Piraterie in Kraft getreten (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 21. Juni 2013

Verbesserter Schutz gegen Piraten - Startschuss für Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen



Am heutigen Tage tritt die Seeschiffbewachungsverordnung zur verbesserten Bekämpfung der Piraterie in Kraft. Ab sofort können private Bewachungsunternehmen Anträge auf Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto: "Heute ist ein wichtiger Tag für die maritimen Wirtschaft in Deutschland. Das BAFA nimmt ab sofort Anträge von Bewachungsunternehmen für bewaffnete Einsätze auf Seeschiffen entgegen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren trägt die Bundesregierung zu mehr Sicherheit für die Besatzungen auf deutschen Seeschiffen bei. Das Problem der Piraterie ist nach wie vor hoch, wie der jüngste Überfall auf die Hansa Marburg gezeigt hat. Private Sicherheitsunternehmen müssen in Zukunft hohe Standards für die Auswahl des Sicherheitspersonals auf Seeschiffen erfüllen. International übernimmt Deutschland mit diesem Zulassungsverfahren eine Vorreiterrolle, um Sicherheit auf See und Rechtssicherheit für die Reeder herzustellen."

Auch wenn es in jüngster Zeit am Horn von Afrika einen erfreulichen Rückgang der Piratenangriffe gab, stellt die Seepiraterie in anderen Regionen, insbesondere vor der westafrikanischen Küste, weiterhin eine massive Bedrohung für Leib und Leben von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie daher mit einem Bündel an Maßnahmen. Die jetzt in Kraft getretene Verordnung konkretisiert ein am 4. März 2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See geschaffen wurden.

Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie bestimmte Anforderungen an die betriebliche Organisation und Verfahrensabläufe erfüllen. Dabei haben sie vor allem sicherzustellen, dass nur geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt wird.

Die Zulassungspflicht gilt ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen. In wenigen Tagen wird eine Durchführungsverordnung des BAFA in Kraft treten, die weitere Einzelheiten des Zulassungsverfahrens regelt.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 21. Juni 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2013