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AUSSENHANDEL/1544: Anwendung der UN-Transparenzregeln für Schiedsverfahren (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 25. Februar 2015

Gabriel: Schiedsverfahren transparent gestalten

Kabinett beschließt Anwendung der UN-Transparenzregeln für Schiedsverfahren auf bestehende Investitionsschutzverträge


Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung der Unterzeichnung der sog. Mauritius-Konvention zugestimmt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für deutlich mehr Transparenz in künftigen Investor-Staats-Schiedsverfahren.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Wir müssen die Schiedsverfahren endlich rausholen aus dem Verborgenen. Die Öffentlichkeit hat ein fundamentales Interesse und auch ein Recht darauf zu erfahren, worum es in einem Verfahren, das ein privater Investor gegen einen Staat anstrengt, geht. Denn in diesen Verfahren sind immer auch öffentliche Interessen, nicht zuletzt Belange der Steuerzahler berührt. Ich setze mich daher entschieden für mehr Transparenz bei Investor-Staat-Schiedsverfahren ein. Die Bundesregierung hat sich aktiv an der Ausarbeitung der neuen UN-Transparenzregeln beteiligt, und wir wollen sie jetzt konsequent auf Verfahren nach bestehenden Investitionsschutzverträgen Deutschlands anwenden. Der Beschluss zur Unterzeichnung der Mauritius-Konvention ist ein wichtiges politisches Signal für mehr Transparenz."

Die Mauritius-Konvention (Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen) stellt einen Paradigmenwechsel bei Schiedsverfahren, die nach geltenden Investitionsförderungs- und -schutzverträgen geführt werden, dar. Sie sorgt dafür, dass zwischen Ländern, die die Konvention ratifizieren, die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln aus dem Jahr 2014, welche die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (United Nations Commission on International Trade Law) verabschiedet hat, auch für bestehende Investitionsschutzverträge gelten. Nach den UNCITRAL-Transparenzregeln sollen alle Verfahren öffentlich registriert werden (Art. 2), alle Schriftsätze veröffentlicht werden (Art. 3), die Verhandlungen des Schiedsgerichts öffentlich durchgeführt werden (Art. 6), der Zivilgesellschaft die Möglichkeit der Beteiligung gegeben werden (Art. 4) und die Schiedssprüche bzw. Urteile veröffentlicht werden (Art. 3). Investor-Staat-Schiedsverfahren nach den UNCITRAL-Transparenzregeln werden transparenter als Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten oder WTO-Verfahren sein.

Von den 129 geltenden bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen Deutschlands sehen 86 Investor-Staat-Schiedsverfahren vor. Da all diese Abkommen vor dem Jahr 2014, dem Inkrafttreten der UNCITRAL-Transparenzregeln, abgeschlossen wurden, gelten die UNCITRAL-Transparenzregeln für diese Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht unmittelbar. Um die Anwendung der UNCITRAL-Transparenzregeln für Schiedsverfahren nach diesen Alt-Verträgen zu ermöglichen, wurde die Mauritius-Konvention ausgearbeitet. Mit ihr werden die UNCITRAL-Transparenzregeln auf bereits bestehende Investitionsschutzverträge erstreckt. Voraussetzung ist, dass der beklagte Staat die Mauritius-Konvention ratifiziert hat und der Investor einem Staat angehört, der ebenfalls an die Mauritius-Konvention gebunden ist. Weltweit gibt es derzeit ca. 3.000 bestehende Investitionsschutzabkommen.

Die Unterzeichnung der Mauritius-Konvention soll am 17. März 2015 in Port Louis, Mauritius, erfolgen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 25. Februar 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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