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AUSSENHANDEL/1700: Genehmigung von Rüstungsexporten an Einhaltung der Menschenrechte knüpfen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 25. September 2018

Genehmigung von Rüstungsexporten an Einhaltung der Menschenrechte knüpfen


Berlin. Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu Rüstungsexporten am 26. September fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, eine grundsätzliche Wende in der Rüstungspolitik einzuleiten.

"Deutsche Rüstungsgüter dürfen nicht in menschenrechtlich problematische Regionen geliefert werden", fordert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bei der Genehmigung von Rüstungsexporten müsse die Einhaltung der Menschenrechte in den belieferten Regionen ausschlaggebendes Kriterium sein. "Die Bundesregierung muss gesetzlich regeln, welche menschenrechtlichen Risiken den Export von Rüstungsgütern verbieten. Der bestehende rechtliche Rahmen reicht dafür nicht aus", so Rudolf weiter. Die rechtlichen Vorgaben müssten so formuliert sein, dass Unternehmen die deutsche Exportkontrolle nicht umgehen können, indem sie beispielsweise Tochterunternehmen im Ausland gründen. Zudem sollten die Informationsrechte des Parlaments gestärkt werden.

Bislang sind menschenrechtliche Risiken kein Ausschlusskriterium für Rüstungsexporte, sondern nur ein Kriterium unter vielen. Die Bundesregierung bekennt sich zwar zu einer restriktiven und verantwortungsvollen Rüstungsexportpolitik. Die deutsche Exportpraxis weist jedoch in eine andere Richtung. Beispielsweise wurden Ausfuhren an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate trotz deren unmittelbarer Beteiligung am Jemen-Krieg genehmigt. Die jüngsten Untersuchungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte legen den Koalitionären der Jemen-Intervention jedoch eine Reihe von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Last.

Mit ihrer Rüstungspolitik setzt sich die Bundesregierung der Gefahr aus, gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen: Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty) sowie das völkergewohnheitsrechtliche Verbot zu Menschenrechtsverletzungen eines anderen Staates beizutragen (Beihilfeverbot) verlangen, dass Regierungen mögliche Menschenrechtsverletzungen bei der Genehmigung von Waffenexporten berücksichtigen.


Weitere Informationen:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/sicherheit/ruestungsexporte/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. September 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2018

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