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BANK/409: Das zweite Element des "Bad Bank-Gesetzes" (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 3. Juli 2009

Wie funktioniert das Konsolidierungsmodell?
Das zweite Element des "Bad Bank-Gesetzes"


Hinter dem Titel Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz stehen zwei wesentliche Elemente: Zum einen das "Zweckgesellschaftsmodell", bekannter als "Bad Bank"[1]-Regelung für privatwirtschaftliche Banken, zum anderen das "Konsolidierungsmodell". Von letzterem sollen nicht nur, aber vor allem die Landesbanken profitieren.

Die Bundesregierung hat damit zwei neue Instrumente geschaffen, mit denen der Bankenrettungsfonds SoFFIn (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) Banken in der Krise unter die Arme greifen kann. Denn es gilt, die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern. Wenn Banken zu viele Risikopositionen in den Bilanzen haben, können sie kaum Kredite an ihre Bankkunden geben, die diese jedoch gerade in Zeiten einer weltweiten Rezession dringend benötigen.


Das Grundprinzip des Konsolidierungsmodells

Mit dem Konsolidierungsmodell soll erreicht werden, dass nicht nur "toxische Papiere", sondern darüber hinaus auch Risikopositionen und nicht mehr benötigte Geschäftsbereiche ausgelagert werden können. Sie können an Abwicklungsanstalten übertragen werden, die im Prinzip wieder als eine Art "Bad Bank" dienen. Die Anstalten können entweder auf Bundesebene oder als reine Landesanstalt auf Landesebene eingerichtet werden. Das ist vor allem für einige Landesbanken relevant. Die Bundesländer stehen damit vor der Entscheidung, ob sie ihre Landesbank in Eigenregie oder mit Hilfe des Bundes sanieren. Wir erklären Ihnen im Detail, wie das funktioniert.

- Wie wird eine Abwicklungsanstalt eingerichtet?

Die Eigentümer der Kernbank spalten Risikooptionen und/oder Geschäftsbereiche, die nicht strategienotwendig sind, auf Abwicklungsanstalten ab. Diese befinden sich entweder unter dem Dach der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, abgekürzt FMSA, oder werden auf Landesebene nach Landesrecht errichtet.

- Was zeichnet die Abwicklungsanstalt aus?

Eine Abwicklungsanstalt gilt nicht als Kreditinstitut. Vorteil: Die Anforderungen an die Eigenkapitalhinterlegung sind geringer. Genau deshalb ist sie eine sinnvolle Hilfe für die auslagernde Bank, weil ihre Bilanz auf diese Weise entlastet wird. Die Anstalt bilanziert nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Damit muss sie nicht fortlaufend Schwankungen des Marktwertes ausweisen, wie es die internationalen Vorschriften erfordern.

Unter dem Dach der FMSA kann man auch von einer "Anstalt in der Anstalt" sprechen, da jede einzelne Abwicklungsanstalt einer Bank teilrechtsfähig ist: Jede ist also organisatorisch und wirtschaftlich selbständig. Jede hat einen eigenen Rechnungs- und Buchungskreis. Die FMSA überwacht die Anstalten und übernimmt Koordinierungsaufgaben. Auf Landesebene handelt es sich um einzelne Anstalten des öffentlichen Rechts nach jeweiligem Landesrecht.

- Wie finanziert sich die Abwicklungsanstalt?

Die Kernbank bzw. die Eigentümer des Instituts finanzieren die Abwicklungsanstalt.

- Wie wird gesichert, dass die Eigentümer für Verluste haften?

Die Eigentümer der Kernbank tragen die volle wirtschaftliche Verantwortung, sie verpflichten sich zum Ausgleich eventueller Verluste ihrer Abwicklungsanstalt. Notfalls kann auf die Ausschüttungen an die Anteilseigner zugegriffen werden. Für Sparkassen besteht eine besondere Haftungsregelungen: Ihre Haftung ist auf den Umfang der so genannten Gewährträgerhaftung per 30. Juni 2008 beschränkt. Wenn dem Bund finanzielle Lasten aus dem Modell entstehen sollten, tragen der Bund und das betreffende Land diese im Verhältnis 65:35.

- Wann gewährt der Bankenrettungsfonds SoFFin Garantien?

Nur wenn die Abwicklungsanstalt unter dem Dach der FMSA errichtet wurde, also der Bund mit im Boot ist, gibt der Bankenrettungsfonds SoFFin Garantien - nicht bei landesrechtlichen Abwicklungsanstalten. Er gewährt sie außerdem nur in Zusammenhang mit der Refinanzierung der übernommenen strukturierten Wertpapiere.

Möchten Sie mehr erfahren? Fragen Sie nach auf www.fuer-alle-da.de [2]


Weitere Informationen

Wie funktioniert das "Bad Bank"-Modell? [3]
Video: Bundestag macht Weg für Bad Banks frei [4]
Kabinett beschließt Ergänzung zu Bad Bank Modell - Bund unterstützt Neuordnung des Landesbankensektors [5]
Was genau sind eigentlich "Schrottpapiere"? [6]


Info-Links

[1] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Service/
Glossar/B/017__Bad__Banks.html
[2] http://www.fuer-alle-da.de
[3] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und_
_Buerger/Gesellschaft__und__Zukunft/finanzkrise/130509__BadBank.html?__nnn=true
[4] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Multimedia/
030709__BadBanks.html?__nnn=true
[5] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen
/Finanzpolitik/2009/06/20091006__PM24.html?__nnn=true
[6] http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und
__Buerger/Buergerforum/Themenforen/Finanzmarktkrise/hilfspaket
-fuer-banken/Banken__1305__2009__3.html?__nnn=true

(Links bitte im Adreßfeld des Browsers zusammenfügen)


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 03.07.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2009