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ENERGIE/1265: Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich fest (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. November 2009

Bundesnetzagentur legt Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich fest

Kurth: "Planungssicherheit, angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten sind gewährleistet"


Die Bundesnetzagentur hat heute mit einer Festlegung ein verbindliches Anreizsystem für Systemdienstleistungen im Strombereich eingeführt. Zudem wird die Anerkennung der Kosten für Systemdienstleistungen im Stromübertragungsnetz geregelt. Basis der Festlegung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Danach gelten die nach der Vereinbarung ermittelten Kosten für Systemdienstleistungen als dauerhaft nicht beeinflussbar im Sinne der Anreizregulierung. Entsprechend dieser Kosten müssen die ÜNB ihre Erlösobergrenze anpassen, sowohl nach oben als auch nach unten.

Zur Wahrung der Systemstabilität kommt den ÜNB eine besondere Verantwortung zu. Sie haben die Pflicht, das Stromnetz auszuregeln und dabei Stromeinspeisung und -entnahme in Einklang zu bringen. Für kurzfristig auftretende Differenzen müssen die ÜNB sog. Regelenergie vorhalten und einsetzen. Der entscheidende Grund für die heutige Festlegung ist, dass die Kosten für diese Systemdienstleistungen knapp 50 Prozent der gesamten Netzkosten der Übertragungsebene umfassen und starken Veränderungen unterliegen.

"Die Kosten für Systemdienstleistungen können im Zeitablauf und innerhalb der Regulierungsperiode stark schwanken. Allerdings gehen wir davon aus, dass die Netzbetreiber erhebliche Kostensenkungen erreichen können. Ermöglicht werden diese z. B. durch eine einheitliche Ausregelung der Übertragungsnetze sowie eine intelligente Beschaffung der benötigten Regelenergie", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Zukünftig wird der in den Erlösobergrenzen anerkannte Betrag für die Systemdienstleistungen jedes Jahr an die Entwicklung der Marktpreise angepasst und dann um 1,25 Prozent reduziert. Darüber hinaus werden dem jeweiligen ÜNB in Form eines Bonus-Malus-Systems zusätzliche Anreize gesetzt, seine Kosten zu senken. Von jeder Überschreitung des festgelegten Zielwerts trägt dieser 25 Prozent der Mehrkosten, von jeder Unterschreitung darf er 25 Prozent der Einsparungen behalten. Die verbleibenden Mehr- oder Minderkosten fließen in die Erlösobergrenze ein.

"Unsere Festlegung bietet den ÜNB Planungssicherheit, eine angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten. Die zukünftig geltenden Regelungen machen Investitionen in die Übertragungsnetze noch interessanter. Mit der Genehmigung von Investitionsbudgets und der heutigen Festlegung herrscht jetzt in zwei großen Kostenbereichen langfristig Klarheit auch für Investoren", betonte Kurth. "udem profitiert der Verbraucher von dem neuen Anreizsystem, da ihm Kostensenkungen zu Gute kommen."

Die neuen Regelungen gelten ab 2010 zunächst bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode im Jahr 2013.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. November 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2009