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ENERGIE/1395: Neue Regeln für das Kapazitätsmanagement im Gasbereich (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 24. Februar 2011

Bundesnetzagentur legt neue Regeln für das Kapazitätsmanagement im Gasbereich fest

Kurth: "Ein neues Fundament für eine marktgerechte und effizientere Kapazitätsvergabe schafft zusätzliche Impulse für mehr Wettbewerb"


Die Bundesnetzagentur hat heute eine Festlegung erlassen, mit der wesentliche Regelungen für Gastransporte neu gestaltet werden. Das sog. Kapazitätsmanagement, d. h. die Buchung und Nutzung von Kapazitäten, ist die Grundlage für einen freien Zugang zu den Gasfernleitungsnetzen. Mit der Festlegung, die die bereits bestehenden Vorgaben für den Netzzugang ergänzt und vereinheitlicht, werden die Rahmenbedingungen für den Gaswettbewerb weiter verbessert.

Derzeit kann ein nennenswerter Teil der Nachfrage nach festen Transportkapazitäten nicht befriedigt werden. Dies wirkt sich als Markteintrittsbarriere aus. Insbesondere an den Grenzen der Marktgebiete und an den nationalen Grenzen sind buchbare Kapazitäten ein knappes Gut. Gleichzeitig sind die Netze häufig technisch nicht ausgelastet.

"Mit der Festlegung wird eine effizientere Nutzung der physikalisch begrenzten Ressource "Transportkapazität" ermöglicht und der Transaktionsaufwand für die Gaslieferanten verringert", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung der neuen Regelungen. "Zugleich werden die Grundlagen für eine marktgerechte und effizientere Ausgestaltung der Kapazitätsvergabe gelegt und damit zusätzliche Impulse für den Wettbewerb gesetzt. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung beim Angebot an langfristigen Kapazitätsprodukten, aber auch eine deutliche Erhöhung des Angebots kurzfristiger Kapazitäten", so Kurth.

Gegenwärtig muss ein Händler konkret angeben, durch welche Leitung sein Gas beim Austritt aus dem einen Marktgebiet und beim Eintritt in ein angrenzendes Marktgebiet fließen soll. Dieser Transaktionsprozess wird durch die neue Festlegung vereinfacht. Kurth: "Künftig werden sich die Buchung der Transportkapazität und die Anmeldung des Gasflusses nur noch auf den Übergang von einem in ein anderes Marktgebiet beziehen. Dies erleichtert den Händlern den Verkauf ihres Gases auch in angrenzenden Marktgebieten und erhöht die Liquidität, was dem Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten zusätzliche Impulse geben kann."

Ein weiterer Schwerpunkt der Festlegung liegt in der Ausgestaltung von Auktionsverfahren. Die heute erlassene Entscheidung konkretisiert und vereinheitlicht das geltende Recht, das bereits eine Versteigerung von Leitungskapazitäten vorsieht.

Schließlich wird die Festlegung die Voraussetzungen dafür schaffen, gebuchte, aber technisch ungenutzte Kapazitäten wirtschaftlich nutzbar zu machen und hierdurch einer größeren Zahl von Transportkunden den gleichzeitigen Netzzugang zu ermöglichen. Absehbar ungenutzte Kapazitäten sollen kurzfristig, spätestens am Vortag ("Day Ahead"), an den Markt zurückgegeben werden, sodass sie von anderen Transportkunden genutzt werden können. Damit verbindet sich die Erwartung, dass der Transportkunde flexibler auf kurzfristige Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Gashandelsmärkten reagieren kann.

"Wir wollen nicht nur die nationale, sondern auch die internationale Integration der Märkte weiter vorantreiben. Deshalb haben wir bei der Neugestaltung des Kapazitätsmanagements die Entwicklungen auf der europäischen Ebene ebenfalls in den Blick genommen. Die Zielrichtung der Festlegung ist klar. Der Handel zwischen internationalen Großhandelsplätzen für Gas soll erleichtert, der Wettbewerb an den innerdeutschen Marktplätzen intensiviert und das Zusammenwachsen des europäischen Binnenmarkts gefördert werden", sagte Kurth abschließend.


Die Festlegung zum Kapazitätsmanagement im Gasbereich ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Februar 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2011