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ENERGIE/1433: Nachbesserung bei Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz notwendig (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 18. Mai 2011

Nachbesserung bei der EEG-Novelle notwendig

Bauernverband bewertet Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums


Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat in seiner Mai-Sitzung eine Bewertung des Eckpunktepapiers des Bundesumweltministeriums für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. In einer Erklärung hat das DBV-Präsidium dazu Stellung bezogen.


Erklärung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) vom 17. Mai 2011

Bewertung der Eckpunkte des Bundesumweltministeriums zur EEG-Novelle 2012

1. Das vorgelegte Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) in wichtigen Teilen positiv, vor allem in Bezug auf die Fortführung verlässlicher Vergütungen. Fehlentwicklungen des EEG 2009, wie der wenig zielgenau wirkende Güllebonus werden korrigiert. Das Ziel einer Vereinfachung des Vergütungssystems wird geteilt, kann aber durch die Vorschläge des BMU in der Praxis nicht erreicht werden. Eingriffe in den Bestandsschutz von EEG-Vergütungen werden strikt abgelehnt.

2. Der DBV warnt entschieden davor, das EEG zu Gunsten von industriellen Großanlagen aus der Landwirtschaft mit ihren dezentral angelegten Biogasanlagen herauszulösen. Es würde die regionale Akzeptanz der Biogasanlagen gefährden, wenn durch das neue EEG 2012 ein Zubau von neuen Biogasanlagen vor allem in Dimensionen stattfindet, die jeweils einen Rohstoffbedarf von 1.000 Hektar und mehr pro Anlage nach sich ziehen.

3. Der DBV fordert eine Nachbesserung der BMU-Eckpunkte vor allem in folgenden Punkten:

3.1. Jeglicher Eingriff in den Bestandsschutz der Vergütungen - wie teilweise beim Güllebonus vorgeschlagen - muss unterbleiben. Das Vertrauen der privaten Investoren darf nicht untergraben werden.

3.2. Bei den neuen Rohstoff-Boni I und II muss analog zum bisherigen Nawaro- bzw. Gülle-Bonus an einer sinnvollen größenbezogenen Abstufung festgehalten werden. Eine gewisse Abstufung ab 500 KW ist gemäß dem Vorschlag des BMELV beizubehalten, auch sollte eine Begrenzung der Rohstoff-Vergütung bei 2 MW erfolgen.
Vom neuen Rohstoffbonus II darf kein zusätzlicher Verdrängungseffekt auf etablierte Weidenutzungen (z.B. Rinder- und Schafhaltung) ausgehen.
Außerdem sollten Anlagen entsprechend der Forderung des BMELV bis etwa 75 KW gesondert vergütet werden, wenn diese deutlich überwiegend Gülle nutzen (mehr als 80 Prozent). Wenn die Bundesregierung das Ziel einer verstärkten Nutzung von Gülle in hofnahen Biogasanlagen mit dem Ziel einer Emissionsminderung von Klimagasen ernst nimmt, ist auch eine deutlich höhere Rohstoffvergütung als die vorgeschlagenen 8 Ct/KWh für Gülle notwendig. Aktuell werden nur etwa 20% der Gülle in Biogasanlagen genutzt.
Ausgesprochen kritisch wird die geplante Öffnung eines gemischten Einsatzes von Nachwachsenden Rohstoffen mit Bioabfällen (z.B. Fette, Tierblut, Schlachtnebenprodukte etc.) gesehen. Der DBV fordert, grundsätzlich an der bewährten Trennung von Nawaro- und Abfallvergärungs-Anlagen festzuhalten, um Risiken in den Nährstoffkreisläufen bei der Ausbringung von Gärresten auf den Flächen vorzubeugen. Einzelheiten sind wie bisher über die Einsatzstoff-Listen zu regeln.

3.3. Die Vorgabe bei Biogasanlagen, den Einsatz von Getreidekorn und Mais auf max. 60% (energetisch!) zu begrenzen, ist zu streichen. Der DBV stimmt hier der ablehnenden Haltung des BMELV ausdrücklich zu. Eine Obergrenze von 60% Getreideund Maissilage (energetisch) ist wirtschaftlich nicht mit einem Rohstoffbonus I/II von maximal 6,8 Cent/KWh zu erbringen; zudem würde der Flächenbedarf von Biogasanlagen geschätzt um etwa ein Drittel steigen. Mais zählt zu den effizientesten Kulturpflanzen. Eine solche Vorgabe würde für die Fruchtfolge und die regionale Nutzpflanzenvielfalt daher völlig unspezifisch, zum Teil sogar kontraproduktiv wirken.

3.4. Die Vorgabe für die Wärmenutzung von 60% bei der Grundvergütung muss sehr kritisch überprüft werden. Diese Schwelle ist für viele neue Biogas-Projekte im ländlichen Raum vor allem in den ersten Jahren unrealistisch hoch, wäre somit eine neue Investitionshürde und kollidiert mit dem Ansatz einer bedarfsgerechten Stromerzeugung bei Biogas.

Daher erscheint die bestehende Regelung mit dem "flexiblen" KWK-Bonus sinnvoller; als Mindestschwelle kann dann eine Wärmenutzung von z.B. 30% vorgesehen werden. Alternativ fordert der DBV eine verlässliche und massiv verbesserte Investiv-Förderung für erneuerbare Wärme- und Kältenutzung. Das Marktanreizprogramm (MAP) ist hierzu in seinem jetzigen Umfang völlig unzureichend.

4. Gleichzeitig sollen neue Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Stromerzeugung eröffnet werden. Die Vorschläge zur Markt- und Netzintegration ("Optionale Marktprämie", Kapazitätsprämie und Grünstrom-Vermarktung) können neue Chancen für Biogas bringen. Die neuen Chancen müssen aber sehr genau geprüft werden, gerade auch auf ihre Nutzbarkeit für kleinere, landwirtschaftsnahe Anlagen. Es muss entweder die Kapazitätsprämie deutlich attraktiver gestaltet oder ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden.

5. Der DBV weist darauf hin, dass der weitere Ausbau der Bioenergie angesichts gestiegener Rohstoffkosten vor allem über Ertrags- und Effizienzsteigerungen erfolgen muss. Dazu müssen unter anderem zusätzliche Forschungsbudgets in der Züchtung neuer Energiepflanzen mobilisiert werden, um mittelfristig alternative Kulturen zum Silomais verfügbar zu haben.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Mai 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2011