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ENERGIE/1479: Kabinett beschließt zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 31. August 2011

Kabinett beschließt zweiten Energieeffizienz-Aktionsplan - Rösler: "Eindeutiger Beleg für den Erfolg der deutschen Energieeffizienzpolitik"


Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesregierung beschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird den Bericht nun der EU-Kommission übermitteln. Der Bericht zeigt, dass Deutschland das indikative Energieeinsparziel der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen erreichen wird. Die Richtlinie sieht für Deutschland einen Endenergieeinsparrichtwert von insgesamt neun Prozent bis zum Jahr 2016 vor (gemessen am jährlichen Durchschnittsverbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005).

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Ergebnisse des zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans zeigen, dass Deutschland die von der Energiedienstleistungsrichtlinie vorgegebenen Einsparziele deutlich übererfüllen wird. Das ist ein eindeutiger Beleg für den Erfolg unserer bisherigen Energieeffizienzpolitik in Deutschland. Der heutige Bericht markiert aber nur ein Etappenziel. Wir ruhen uns jetzt nicht aus, sondern arbeiten bereits daran, die Rahmenbedingungen für mehr Energieeffizienz weiter zu verbessern. Dabei bleiben wir auf unserem erfolgreichen Kurs: Wir setzen auf die Eigenverantwortung der Bürger und auf Anreize für energieeffizienten Verbrauch, statt auf staatlichen Zwang. Uns geht es um Information und Beratung, statt um Bevormundung und zusätzliche Bürokratie."

Der Aktionsplan stützt sich bei seinen Aussagen zu den deutschen Fortschritten auf die Analyse von rund 90 Energieeffizienzmaßnahmen. Dabei haben insbesondere bei der quantitativen Bewertung von Maßnahmen die Prognos AG und das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung Unterstützung geleistet.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bestandsaufnahme des Marktes für Energiedienstleistungen in Deutschland. Dabei wird anhand einzelner Marktsegmente - zum Beispiel Contracting oder Energieaudits - der aktuelle Entwicklungsstand des Marktes sowie dessen Entwicklungspotenzial verdeutlicht. Deutlich werden so aber auch Markthemmnisse, die die weitere positive Entwicklung erschweren.

Erarbeitet hat den Bericht die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), die im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt ist. Dessen Präsident, Dr. Arnold Wallraff, betonte, wie wichtig marktbasierte Elemente sind, um die Energieeffizienz bei den Endverbrauchern weiter zu steigern: "Wir verfügen in Deutschland bereits heute über einen sehr großen und weit entwickelten Markt für Energiedienstleistungen, auf dem eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter in einem lebendigen Wettbewerb zueinander stehen. Die im zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan exemplarisch dargestellten, erfolgreich im Markt umgesetzten Projekte zeigen: Marktlösungen bieten vielfältige Möglichkeiten für die intelligente, kosteneffiziente und an den Bedürfnissen der Endverbraucher ausgerichtete Realisierung von Energieeinsparungen. Die Bundesstelle für Energieeffizienz wird konkrete Vorschläge erarbeiten, um den Energiedienstleistungsmarkt weiter zu entwickeln und bestehende Markthemmnisse zu beseitigen."

Mit der Übermittlung des zweiten Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans an die EU-Kommission erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflichten nach der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. Die Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne dienen als Fortschrittskontrolle. Der erste Aktionsplan wurde im Jahr 2007 nach Brüssel übermittelt, der dritte Aktionsplan soll zum 30. Juni 2014 folgen.

Neben weiteren Informationen zur Umsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie in Deutschland kann der zweite Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan ab heute abgerufen werden (siehe "Weiterführende Informationen").


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 31. August 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2011