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ENERGIE/1666: Rösler - Bundesbedarfsplangesetz schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 19. Dezember 2012

Rösler: Bundesbedarfsplangesetz schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten



Am 19. Dezember hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes (PDF: 110 KB) beschlossen. Der Gesetzentwurf übernimmt sämtliche Vorhaben, die die Bundesnetzagentur Ende November im ersten nationalen Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt hatte, in den Bundesbedarfsplan und fasst die Maßnahmen, die einen gemeinsamen energiewirtschaftlichen Zweck haben, zusammen. Nach dem Netzentwicklungsplan besteht Bedarf von rund 2800 Kilometern für komplette Neubautrassen und von rund 2900 Kilometern für Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen an bestehenden Trassen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Der Bund hat seine Hausaufgaben beim Netzausbau gemacht. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Bundesbedarfsplangesetz ist ein großer Fortschritt beim dringend erforderlichen Netzausbau und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Denn in dem Gesetz wird festgelegt, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Da alle Beteiligten daran gebunden sind, werden die weiteren Planungsschritte beschleunigt und der Netzausbau gewinnt endlich an Fahrt. So kommen wir bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland einen entscheidenden Schritt weiter. Ich bin zuversichtlich, dass jetzt alle mit anpacken und so das Bundesbedarfsplangesetz das weitere parlamentarische Verfahren rasch durchlaufen kann. Dann können die notwendigen Genehmigungs- und Planungsverfahren beginnen und der Verlauf der Leitungen und zugehörigen Anlagen konkret geplant werden. Die Öffentlichkeit erhält dabei noch einmal umfassende Möglichkeiten zur Beteiligung. Ich kann nur ermuntern, diese zu nutzen."

Der Bedarfsplan enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter auch Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen (Gleichstromübertragungsleitungen) mit Korridoren, auf denen insbesondere der in Windenergieanlagen erzeugte Strom von Norden nach Süden transportiert werden kann. Zwei dieser Vorhaben können, wenn technisch und wirtschaftlich effizient, teilweise auch als Erdkabel errichtet werden. Auch Projekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen sind im Bedarfsplan vorgesehen. Bevor über einen großflächigen Einsatz entschieden wird, sollen diese Pilotprojekte Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit sowie zu den Umweltauswirkungen dieser neuen Technologien bringen. Die Übertragungsnetzbetreiber berichten jährlich über ihre Erfahrungen mit den Pilotprojekten.

Der Bundesbedarfsplan enthält 21 länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen. Damit diese einheitlich und schnell realisiert werden können, soll künftig die Bundesnetzagentur für die entsprechenden Planfeststellungsverfahren zuständig sein. Das Bundeswirtschaftsministerium wird hierzu Anfang 2013 den Entwurf einer Rechtsverordnung vorlegen, die der Zustimmung der Länder bedarf. Die Länder haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt.

Das Bundesbedarfsplangesetz ist Teil des Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Die weiteren darin getroffenen Regelungen stehen im Zusammenhang mit dem Bundesbedarfsplangesetz.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 19. Dezember 2012
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Dezember 2012