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ENERGIE/1743: Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einbau von Messsystemen und Zählern (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 30. Juli 2013

Ernst & Young legt Abschlussbericht zur Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einbau von intelligenten Messsystemen und Zählern vor



Intelligente Messsysteme zeigen nicht nur an, wie viel Strom verbraucht wird, sondern geben Auskunft über die Nutzungszeit und ermöglichen die mithilfe eines Schutzprofils geschützte, sichere Kommunikation von Energieverbräuchen. Damit schaffen sie die Voraussetzung für einen effizienteren Energieeinsatz und dienen der Herstellung von Verbrauchstransparenz.

Die Mitgliedstaaten der EU sollen grundsätzlich bis zum Jahr 2022 80 Prozent aller Haushalte mit intelligenten Messsystemen für Strom ausstatten. Grundlage dafür sind Bestimmungen aus dem 3. Binnenmarktpaket und Empfehlungen der EU-Kommission. Als Alternative steht es den Mitgliedsländern frei, eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und darauf aufbauend eine individuelle Strategie auf den Weg zu bringen.

Vor diesem Hintergrund hat das BMWi bei Ernst & Young eine Studie in Auftrag gegeben, die nun zu dem Ergebnis kommt, dass das beschriebene EU-Szenario für Deutschland nicht zu empfehlen ist.

Staatssekretär Kapferer: "Die Ergebnisse zeigen, dass wir in Deutschland den Ausbau von intelligenten Messsystemen und Zählern gezielt, nämlich Energiewende-konform, ausgestalten müssen; pauschale Ansätze sind nicht situationsgerecht. Wir prüfen nun zügig die Umsetzbarkeit der Gutachter-Empfehlungen. Eine Arbeitsgruppe mit der Bundesnetzagentur zum Finanzierungsmechanismus wird die Möglichkeit zur Verankerung im System klären. Die Bezahlbarkeit von Energie für den Verbraucher ist dabei oberste Leitlinie."

Die Studie zeigt, dass insbesondere bei Letztverbrauchern mit geringem Jahresverbrauch die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau wäre somit unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar.

Die Gutachter unterstreichen auch die besonderen Anstrengungen in Deutschland zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Diese sind wesentlich für die Akzeptanz von Smart Metering in Deutschland. Technisch gewährleistet wird dies über die bekannten Schutzprofile und Technische Richtlinien, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Auftrag des BMWi zusammen mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erarbeitet hat.

Über die Netzplattform-Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler haben Verbände und Verbrauchervertreter nun Gelegenheit, die Ergebnisse der Studie mit den Gutachtern zu diskutieren.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 30. Juli 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2013