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FINANZEN/076: Europa krisenfest machen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 18. Mai 2010

EUROPA KRISENFEST MACHEN
Krisenprävention, Finanzmarktregulierung und Haushaltskonsolidierung


Die EU-Finanzminister haben am 17. und 18. Mai 2010 eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit der sie Europa robuster und krisenfester aufstellen wollen. Die Ergebnisse betreffen unter anderem die konkrete Umsetzung des neuen europäischen Schutzschirms und eine bessere Finanzmarktregulierung auch für Hedgefonds.

Ausgestaltung des Instruments (Europäische Finanzstabilitäts-Fazilität) im Rahmen des "Euro-Schutzschirms"

Die Eurogruppe legte am 18. Mai fest, wie die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) ausgestaltet sein wird. Es handelt sich dabei um die Zweckgesellschaft, die im Rahmen des europäischen Schutzschirms finanzielle Hilfen gewähren kann, wenn Mitgliedsländern Zahlungsunfähigkeit droht.

Die Anteilseigner der EFSF werden die Mitgliedstaaten des Euro-Raumes sein.
Entscheidungen müssen einstimmig durch die Finanzminister der Staaten der Eurogruppe beschlossen werden.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) wird technische Hilfe beim Betrieb der EFSF gewähren. Die Europäische Kommission wird zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) die Eurogruppe bei den Arbeiten unterstützen.
Anpassungsprogramme zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung für die Mitgliedstaaten, die eine Fazilität, also eine Hilfe, erhalten, werden von Kommission, EZB und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erarbeitet.


Haushalte in Ordnung bringen

Europa hat mit dem neuen Stabilisierungsmechanismus und dem Schutzschirm bewiesen, dass es entschlossen und koordiniert handeln kann. Jetzt liegt es in der Verantwortung der einzelnen Länder, ebenfalls Vertrauenssignale an die Märkte auszusenden:

Die Mitgliedstaaten müssen ihre Haushalte nachhaltig konsolidieren und die Umsetzung struktureller Reformen beschleunigen.
Fehlentwicklungen in den Mitgliedstaaten müssen künftig frühzeitig erkannt und wirksam verhindert werden.
Die Finanzminister haben deshalb auf die Bedeutung nationaler Fiskalregeln hingewiesen. Deutschland hat bereits eine neue Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.
Für Deutschland ist wichtig, dass der EU-Haushalt auch im Einklang mit den nationalen Konsolidierungserfordernissen steht.


Finanzmarktregulierung entschlossen vorantreiben

Im Ecofin-Rat einigten sich die Europäischen Finanzminister über die AIFM-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich die Forderung der G20-Länder beim Weltfinanzgipfel in Pittsburgh, dass alle systemrelevanten Teilnehmer der Finanzmärkte einer Regulierung und Aufsicht unterliegen sollen. Darunter fallen auch Hedgefonds. Angesichts der aktuellen Marktentwicklungen ist dies von großer Bedeutung. Nun ist der Weg für eine Richtlinie frei, die zügig bis Mitte 2010 auf europäischer Ebene verabschiedet werden soll.

- Die Regulierungslücke auf EU-Ebene wird geschlossen: Hedgefonds und Private-Equity-Fonds, aber auch Spezialfonds und Immobilienfonds werden einem angemessenen Regulierungsrahmen unterworfen. - Manager solcher Fonds brauchen künftig EU-weit eine Zulassung. Erhalten sie diese, werden sie fortlaufend beaufsichtigt. - Die Zulassung erteilt die nationale Aufsichtsbehörde. Wenn Fonds und Manager Sitze in mehreren Staaten haben, wird es eine enge Kooperation der Behörden untereinander geben. - Manager erhalten die Zulassung, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie müssen ein geeignetes Risikomanagement nachweisen, eine Depotbank einschalten und Mindestkapital vorweisen.



Weitere Felder der Finanzmarktregulierung

Auch in anderen Regulierungsfeldern sollen Fortschritte erzielt werden. Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble wies die EU-Kommission darauf hin, dass unverzüglich auch die Rolle und die Auswirkungen von Spekulationen mit Kreditausfallsversicherungen (Credit Default Swaps, CDS) auf Staatsanleihen untersucht werden müsse. Es müssen rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um spekulative Aktivitäten zu bekämpfen.


Die Bundesregierung hat bereits reagiert, indem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch eine Allgemeinverfügung ab 24:00 Uhr in der Nacht zum 19.05.2010 die folgenden Geschäfte kurzfristig verbietet:

ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der 10 bedeutendsten deutschen Finanzunternehmen,
ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Länder der Eurozone,
ungedeckte CDS auf Ausfallrisiken von Staaten der Eurozone.

Weitere wichtige Felder betreffen die Rolle der Rating-Agenturen und die Regulierung der Derivate-Märkte. Eine Antwort müsse es auch auf die Frage geben, wie der Finanzsektor angemessen an den Kosten der Krise beteiligt werden kann. Gemeinsame Prinzipien für eine "systemische Risikoabgabe" - ein Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft - wurden von Bundesfinanzminister Schäuble begrüßt.

Die internationale Fachtagung in Berlin am 19. und 20. Mai 2010 sei eine gute Gelegenheit, die wichtigen Aspekte der Finanzmarktregulierung gemeinsam zu diskutieren.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 18.05.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2010