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FINANZEN/053: Startschuß für Wachstumsbeschleunigung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 52 vom 9. November 2009

Startschuss für Wachstumsbeschleunigung


Das Bundeskabinett hat heute mit der Billigung einer Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf den Weg gebracht.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die Folgen der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht überwunden. In dieser sehr ernsten und beispiellosen wirtschaftlichen Gesamtsituation setzt die neue Bundesregierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz als Sofortmassnahme neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung. Mittels einer nachhaltigen, wachstumsorientierten Steuerpolitik mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von insgesamt rund 8,5 Mrd. Euro beseitigen wir umgehend Wachstumshemmnisse und ebnen durch krisenentschärfende Maßnahmen - über die bereits beschlossenen Konjunkturpakete hinaus - den Weg aus der Krise.

Hierzu gehören u. a. gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der Erbschaftsteuer. Wir wollen es den Unternehmen erleichtern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und so ihre führende Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen. Zudem setzen wir einen Impuls im Hotel- und Gastronomiegewerbe durch die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen.

Auch Familien mit Kindern werden bei der Einkommensbesteuerung zusätzlich entlastet und damit wirksam unterstützt. Hierzu wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Gleichzeitig steigen die steuerlichen Freibeträge für Kinder von insgesamt 6024 Euro auf 7008 Euro für jedes Kind. Diese Maßnahmen sind konjunkturgerecht, rasch wirksam und sorgen für einen dauerhaften, belebenden Anstoß für das Wachstum.

Wir geben kräftige Impulse für Investitionen; Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien sowie Unternehmen werden spürbar entlastet, die Kaufkraft wird gestärkt. Nur durch nachhaltiges Wachstum können wir alle zusammen die Folgen der Krise überwinden. Durch eine Steuerpolitik, die sich in diesem Sinne als Wachstumspolitik versteht, wollen wir Vertrauen und Zuversicht schaffen und die produktiven Kräfte unserer Gesellschaft stärken. Das Gesetz wird jetzt umgehend auf den parlamentarischen Weg gebracht und soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.


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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 52 vom 09.11.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2009