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GEWERKSCHAFT/1196: Beschäftigte aus Banken und Versicherungen am Verbraucherschutz beteiligen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. Mai 2015

Beschäftigte aus Banken und Versicherungen müssen am Verbraucherschutz beteiligt werden


Berlin, 28.05.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, dass Beschäftigte im Finanzsektor an Fragen rund um den Verbraucherschutz beteiligt werden. Hintergrund ist ein "Tag des Verbraucherschutzes", den die europäischen Behörden für die Finanzaufsicht am 3. Juni in Frankfurt veranstalten, ohne die Beschäftigten einbezogen zu haben.

ver.di und der europäische Gewerkschaftsdachverband UNI Finance unterstützen, dass der Verbraucherschutz durch die Finanzaufsicht in den Fokus gestellt wird, da nur so gewährleistet werden kann, dass der Nutzen der Finanzbranche für die Gesellschaft und für die Kunden im Vordergrund steht. Die Gewerkschafter kritisieren jedoch, dass die Aufsichtsbehörden sich weigern, die Bank- und Versicherungsbeschäftigten und ihre Vertreter an der Positionierung um den Verbraucherschutz zu beteiligen. Aus diesem Grund hat ver.di zu einer Protestkundgebung am 3. Juni 2015 in Frankfurt zum Thema "Verbraucherschutz - nur mit Beschäftigten" aufgerufen. Im Anschluss daran sollen die Gewerkschaftspositionen in einem Pressegespräch erläutert werden.

"Die Beschäftigten im Finanzsektor stehen in gutem Kontakt zu den Kunden", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister. "Sie werden aber vielfach immer noch von ihren Arbeitgebern angehalten, im Zweifel die Interessen der Bank oder Versicherung höher zu halten als die Bedürfnisse der Kunden. Sie brauchen jedoch die reale Möglichkeit, gut zu beraten." Bisherige Regulierungen wie das Beratungsprotokoll oder das Beschwerderegister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht seien bürokratisch, würden den Unternehmen mehr nutzen als den Verbrauchern und nicht die Unternehmen, sondern die Berater unter den Verdacht falscher Beratung stellen. Zudem würden neue Anbieter von Finanzdienstleistungen auf den Markt kommen und nicht oder nur unzureichend reguliert werden. Hier bedürfe es wirkungsvoller Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. ver.di und UNI Finance hätten bereits 2010 Forderungen für eine bessere Regulierung im Interesse von Beschäftigten und Verbrauchern aufgestellt, beispielsweise das Verbot von Verkaufsvorgaben und ein Zulassungsverfahren für neue Produkte, die bis heute nicht realisiert seien, so Meister.

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Quelle:
Presseinformation vom 28.05.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2015

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