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GEWERKSCHAFT/1461: Berufskraftfahrer - Bundestag muss das unwürdige Campieren auf Rastplätzen beenden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 5. März 2017

Berufskraftfahrer: Bundestag muss das unwürdige Campieren auf Rastplätzen beenden


Berlin, 05.03.2017 - Anlässlich der am Montag (6. März 2017) stattfindenden Anhörung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Abgeordneten zum Handeln auf: "Das unwürdige Campieren der Berufskraftfahrer auf den Rastplätzen muss beendet werden. Der Bundestag ist aufgefordert, hier endlich eine klare Regelung zu schaffen. Andere europäische Länder haben das längst gemacht", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer sind in einer EU-Verordnung geregelt. Diese unterscheidet unter anderem zwischen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden und der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von 24 Stunden. Die EU-Verordnung regelt explizit, dass die reduzierte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden darf, wenn dieses über eine geeignete Schlafmöglichkeit verfügt. Für die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit sieht die EU-Verordnung diese Möglichkeit nicht vor. Frankreich und Belgien haben dementsprechend längst umgesetzt, dass die Berufskraftfahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbringen müssen.

Aus Sicht der Gewerkschaft besteht in Deutschland dringender Handlungsbedarf. ver.di fordert daher den Bundestag auf, die vom Bundesrat Ende November erarbeitete Regelung für ein Verbot des Verbringens der wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug in den Gesetzesentwurf zu übernehmen.

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Quelle:
Presseinformation vom 05.03.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2017

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