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GEWERKSCHAFT/1824: Bundestagsbeschluss zur 11. Nationalen Maritimen Konferenz - Schritt in die richtige Richtung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Mai 2019

ver.di zum Beschluss des Bundestages zum Antrag der Regierungsfraktionen zur 11. Nationalen Maritimen Konferenz: Schritt in die richtige Richtung


Berlin - Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag (17. Mai 2019) den Antrag "Nachhaltige maritime Wirtschaftspolitik umsetzen" der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur 11. Nationalen Maritimen Konferenz in Friedrichshafen beschlossen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt einige für die Beschäftigten in der Schifffahrt wichtige Vorhaben, die durch den Beschluss auf den Weg gebracht werden. Dazu gehört unter anderem die Aufforderung an die Bundesregierung dafür zu sorgen, dass die hohen deutschen Standards in der Schleppschifffahrt in deutschen Gewässern von allen Marktteilnehmern eingehalten werden. Nach Auffassung von ver.di ist dies durch das Vorschreiben der deutschen Flagge nach EU-Hafenverordnung am besten zu gewährleisten.

Des Weiteren begrüßt ver.di die Aufforderung an die Bundesregierung, im Zuge des digitalen Wandels Mittel zur Ausbildungsförderung und Qualifikation der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen, um dem Fachkräftemangel vorzubeugen und Beschäftigung und Einkommen zu sichern. Die damit verbundene Aufforderung, den Wandel der Arbeitswelt in der maritimen Wirtschaft sozialverträglich zu gestalten, begrüßt ver.di ausdrücklich.

Die Forderung nach einer Erweiterung des Fördervolumens im Rahmen des IHATEC-Programms (Innovative Hafentechnologien) beurteilt ver.di positiv, wenn die Aufstockung der Mittel auch dazu dient, Forschungsprojekte zum Change-Management im Rahmen des digitalen Wandels zu fördern.

Die Forderung nach Überprüfung der Ladungssicherungskonzepte auf Seeschiffen, die in deutschen Gewässern verkehren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz, da nach Auffassung von ver.di Ladungssicherungsarbeiten den Hafenarbeiterinnen und Hafenarbeitern vorbehalten sind, was per Verordnung vorgeschrieben werden sollte. ver.di fordert hier deutliche Nachbesserungen, damit dieses Thema im Sinne der Sicherheit der Seeleute und Beschäftigung in den Häfen verpflichtend geregelt wird.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.05.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2019

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