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GEWERKSCHAFT/1852: Filmwirtschaft - Erste gemeinsame Vergütungsregel für Synchronschaffende abgeschlossen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. August 2019

Filmwirtschaft: Erste gemeinsame Vergütungsregel für Synchronschaffende abgeschlossen


Berlin - Synchronschaffende werden künftig am wirtschaftlichen Erfolg der von ihnen synchronisierten Filme und Serien beteiligt. Eine erste gemeinsame Vergütungsregel dieser Art konnte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) nun für die Filmverleiher Constantin Film und Studiocanal abschließen. ver.di hat dabei gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS), dem Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD) sowie dem Bundesverband Regie (BVR) für die Kreativen verhandelt.

"Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Vergütung für Urheberinnen und Urheber im Synchronbereich", sagte ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel und hob die Bereitschaft von Constantin und Studiocanal hervor, eine solch wegweisende Vereinbarung konstruktiv zu verhandeln. Erstmals in der Geschichte der Branche würden nun auch die Kreativen von den Einnahmen profitieren, die aus der langjährigen Verwertung ihrer schöpferischen Leistungen entstehen.

Im Einzelnen sieht das Ergebnis vor, dass Synchronschauspielerinnen und -schauspieler, -regisseurinnen und -regisseure sowie Dialogbuchautorinnen und -autoren rückwirkend zum 1. Januar 2019 abhängig von einem starken wirtschaftlichen Erfolg mit ein bis zwei Prozent an den künftigen Erträgen der beiden Filmverleiher mit synchronisierten Filmen beteiligt werden. Als Stichtag für die Auswertung gilt der 28. März 2002. Die Ausschüttungen werden von der deska Deutsche Schauspielkasse jährlich entsprechend eines zwischen ver.di, BFFS, BSD und BVR abgestimmten Schemas an die Synchronschaffenden verteilt. Die Höhe der Zahlungen richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl der Beschäftigten in einer Produktion sowie deren Arbeitsumfang.

"Mit dem Abschluss einer gemeinsamen Vergütungsregel ist es erstmalig gelungen, den sogenannten 'Fairnessparagraphen' 32a des Urheberrechtsgesetzes in der Vergütungspraxis der Synchronbranche festzuschreiben. Bisher sind Synchronschaffende lediglich einmalig pauschal, ohne Berücksichtigung eines wirtschaftlich bedeutsamen Erfolges und damit unfair vergütet worden", sagte von Fintel.

Die Verhandlungen für eine gemeinsame Vergütungsregel liefen seit Frühjahr 2017. Den Weg für dieses Verhandlungsergebnis geebnet hatte auch die erfolgreiche Klage eines Synchronschauspielers auf Nachvergütung. Markus Off, die deutsche Synchronstimme des Schauspielers Johnny Depp in den ersten drei Teilen von "Fluch der Karibik", hatte in einem langjährigen Rechtsstreit mit Walt Disney eine Nachvergütung erstritten, die das Zehnfache seiner ursprünglichen Gage betrug.

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Quelle:
Presseinformation vom 21.08.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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