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GEWERKSCHAFT/1953: Entscheidung der EU-Kommission zur Privilegierung von Linienschifffahrtsunternehmen unverständlich (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. April 2020

ver.di und ZDS: Entscheidung der EU-Kommission zur Privilegierung von Linienschifffahrtsunternehmen unverständlich


Berlin - Die Europäische Kommission hat am 24. März 2020 beschlossen, die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für Seeschifffahrtskonsortien um weitere vier Jahre zu verlängern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) bewerten diese Entscheidung äußerst nachteilig, da sie schiffszentrierten Logistikunternehmen ausdrücklich Sonderprivilegien gegenüber hafen- und speditionszentrierten Logistikunternehmen einräumt.

Die Gewerkschaft und der Verband kritisieren, dass die im Windschatten der Coronavirus-Krise getroffene Entscheidung der dänischen Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Hafenterminalbetriebe und Logistikunternehmen sowie deren Belegschaften in ohnehin schwierigen Zeiten unter zusätzlichen und erheblichen Druck setzt. Zudem beruht der Beschluss auf einer formal und inhaltlich fragwürdigen Evaluierung.

Die in Konsortien (oder "Allianzen") zusammengeschlossenen Linienreedereien - überwiegend Containerlinien - nutzen die GVO nicht nur zur Effektivitätssteigerung beim Einsatz ihrer Flotten, sondern zur Stärkung ihrer bereits übermäßigen Marktmacht gegenüber Terminalbetrieben und Hinterlandverkehrsträgern. Die Marktentwicklung der letzten zehn Jahre belegt die negativen Auswirkungen der GVO, die auch das Internationale Verkehrsforum bei der OECD dokumentiert hat. Die Kosten dieser Entwicklung gehen zu Lasten der Infrastruktur, der Terminals und der Hinterlandverkehrsträger, zu Lasten der Arbeitsbedingungen der dort beschäftigten Menschen und zu Lasten der europäischen Verbraucher. Verbände und Gewerkschaften der Logistik hatten im Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission einhellig und wiederholt auf die mangelhafte Analyse der Kommission hingewiesen.

Das EU-Recht verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die den freien Wettbewerb einschränken könnten. Die GVO erlaubt es allerdings, dass Linienschifffahrtsdienste, also regelmäßige, fahrplangebundene Seeverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern, von mehreren konkurrierenden Schifffahrtsunternehmen gemeinsam erbracht werden, auf der Grundlage sogenannter Konsortialvereinbarungen. Die Europäische Kommission begründet diese Ausnahmen mit Effizienzgewinnen für Reedereien, die dadurch die Kapazität der Schiffe besser nutzen und mehr Verbindungen anbieten könnten. Mit dem einseitigen Augenmerk auf Reedereien und Seefrachtraten greift die Europäische Kommission jedoch deutlich zu kurz, denn Auswirkungen auf Betrieb, Beschäftigung und Investitionen auf der Landseite sowie auf Verbraucher lässt sie außer Acht.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2020

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