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GEWERKSCHAFT/1971: Beschäftigte an den Flughäfen nicht vergessen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Mai 2020

Beschäftigte an den Flughäfen nicht vergessen - ver.di und Flughafenverband ADV erbitten Unterstützung durch Bund und Länder


Nach dem fast vollständigen Erliegen des Passagierverkehrs an den deutschen Flughäfen sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) in großer Sorge um die Zukunftsfähigkeit von mehr als 180.000 Arbeitsplätzen, davon ca. 40.000 direkt bei den Flughafengesellschaften. Verband und Gewerkschaft ersuchen die Unterstützung durch Bund und Länder. Dabei erwartet ver.di, dass die staatlichen Hilfen mit Auflagen zur Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung verbunden sein müssen.

ver.di und der Flughafenverband ADV richten einen dringenden Appell an Bund und Länder, ihrer Gesamtverantwortung für den Luftverkehr in Deutschland gerecht zu werden und auch für die Flughäfen Unterstützung zu leisten.

"Es herrscht Alarmstufe Rot - ganz gleich, ob Beschäftigte bei den Flughafengesellschaften, bei den Bodenverkehrsdiensten oder in den Catering-Unternehmen, ob in der Flugzeugwartung, in der Logistik oder in Dienstleistungsunternehmen auf dem Vorfeld rund ums Flugzeug oder im Flughafenterminal - sie alle sind nachhaltig von der Corona-Krise betroffen", betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezüglich der prekären Situation auf den Flughäfen, wo sich bereits heute rund 80 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit befinden.

Gleichzeitig komme den Flughäfen eine zentrale Bedeutung bei der Aufrechterhaltung stabiler Logistik- und Versorgungsketten zu. Es gehe um die Luftfracht zur Versorgung mit lebenswichtigen Gütern. Aber auch um die zunehmenden Krankentransporte und Sonderverkehre, wie beispielsweise bei der Einreise von Erntehelfern. Sowohl Bundes- als auch Landesregierungen legen größten Wert darauf, dass alle Flughäfen betriebsbereit und anfliegbar sind.

Mittlerweile seien den Flughäfen über 95 Prozent ihrer Umsätze weggebrochen. Pro Monat fehlen den deutschen Flughäfen 500 Millionen Euro an Einnahmen. Gleichzeitig fallen jeden Monat Vorhaltekosten von 170 Mio. Euro zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft an.

Ein Flugbetrieb ohne Einnahmen lasse sich auf Dauer nicht durchhalten. Die von den Flughäfen eingeleiteten Sparmaßnahmen könnten den Einnahmerückgang nicht auffangen. Die neuen Regelungen zur Kurzarbeit würden sehr helfen, den betriebswirtschaftlich notwendigen Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, jedoch nur für einen Übergangszeitraum greifen. Eine wirkliche Erholung des Luftverkehrs sei nicht vor 2023 realistisch. Experten würden zu Recht darauf hinweisen, dass kaum eine Branche länger von den Auswirkungen der Covid19-Krise betroffen sein wird als der Luftverkehr.

"Es gilt der Grundsatz: Staatshilfe ist, wenn es alle schützt", erklärt Behle. "Einkommen und die Arbeitsplätze an den Flughäfen müssen geschützt werden." Dies sei auch notwendig, um für die Zeit nach der Covid19-Krise über genügend qualifiziertes Personal zu verfügen und damit die Infrastruktur der deutschen Verkehrsflughäfen zu sichern.

ver.di und der Flughafenverband ADV fordern, dass den Flughäfen zumindest die Vorhaltekosten für ihre Betriebsbereitschaft erstattet werden. Zur Deckung der Vorhaltekosten seien die Flughäfen auf kompensatorische Zuwendungen angewiesen. Für eine gesicherte Liquidität müssen die Flughäfen endlich Zugang zu den Sonderkreditprogrammen der KfW und der Länder erhalten.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.05.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2020

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