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GEWERKSCHAFT/377: Anlageberatung unter die Lupe nehmen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 1. Februar 2011

Anlageberatung unter die Lupe nehmen ver.di und vzbv fordern effektivere Kontrollen und Sanktionen


Ein konsequenteres Vorgehen gegen Fehlsteuerungen in der Anlageberatung fordern der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). "Die Finanzaufsicht muss die Anlageberatung stärker unter die Lupe nehmen", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong fordert, bei Fehlberatungen nicht die Mitarbeiter, sondern die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. "Der massive Vertriebsdruck schadet Kunden und Beratern gleichermaßen", so Foullong.

Nach wie vor ist der provisionsorientierte Verkauf der Regelfall. Interne Vertriebsvorgaben führen dazu, dass Verbrauchern meist solche Produkte angepriesen werden, die die höchste Provision versprechen. Auch unnötige und sich immer wiederholende Empfehlungen zur Portfolio-Umschichtung sind die Folge enger Vertriebsvorgaben. Auf diese Weise verlieren Anleger jährlich Milliardenbeträge. Wiederholt haben sich auch Bankberater über unzumutbare Arbeitsbedingungen beklagt, die eine hohe Beratungsqualität verhindern und einen "Verkauf auf Teufel komm raus" erzwingen.

"Beschwerden über mangelhafte Kundenberatungen gehören noch immer zu den Top-Themen in der Verbraucherberatung", moniert Billen. Man könnte den Eindruck gewinnen, als habe es die Finanzkrise nie gegeben. Politik und vor allem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müssten die Beratungsqualität sicherstellen und Fehlverhalten scharf sanktionieren. Foullong: "Die Bundesregierung muss die Banken und deren Manager, also die tatsächlich Verantwortlichen ins Visier nehmen, nicht die abhängig beschäftigten Kundenberater."

Ein Hauptaugenmerk der Betriebskontrollen muss nach Ansicht von vzbv und ver.di auf den Vertriebsvorgaben liegen. Sie seien die eigentliche Ursache für Fehl- und Falschberatungen. Schon heute könne die BaFin massiv gegensteuern, Verhaltensregeln einfordern, Geldbußen verhängen und auch Vorstände abberufen. Sogar ein zeitweise generelles Verbot der Beratung zu Wertpapieren könnte sie aussprechen. In welchem Umfang derartige Maßnahmen durch die BaFin veranlasst werden, bleibe allerdings verdeckt.

Damit Falsch- und Fehlberatung frühzeitig verhindert werden kann, fordern ver.di und vzbv darüber hinaus einen Informantenschutz für Angestellte. Demnach sollen Berater, die den Eindruck haben, unter den Bedingungen der Vertriebsvorgaben keine angemessene Anlageberatung mehr anbieten zu können, sich "unerkannt" an die BaFin wenden können. Ein Dorn im Auge sind den Organisationen nach wie vor die zersplitterten Kontrollstrukturen. "Wir brauchen eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung für alle Finanzvermittler inklusive des grauen Kapitalmarktes", fordern Billen und Foullong. Im Gewerberecht habe die Aufsicht über Finanzvermittler nichts zu suchen.


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Quelle:
Presseinformation vom 01.02.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2011