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GEWERKSCHAFT/772: Öffentlicher Dienst - 5,6 Prozent mehr für Länder-Beschäftigte (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. März 2013

Öffentlicher Dienst: 5,6 Prozent mehr für Länder-Beschäftigte - Sechs Wochen Urlaub für alle



Berlin, 09.03.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter der rund 800.000 Beschäftigten der Länder (außer Hessen) erhalten 2,65 Prozent mehr Gehalt rückwirkend ab 1. Januar 2013 und weitere 2,95 Prozent ab 1. Januar 2014. Die Vergütungen der Auszubildenden steigen ab Januar 2013 um 50 Euro monatlich und ab Januar 2014 um weitere 2,95 Prozent. Zudem erhalten die Auszubildenden eine Übernahmegarantie, wie sie auch bei Bund und Kommunen gilt.

"Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklung der übrigen Bereiche im öffentlichen Dienst und in der Gesamtwirtschaft", betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Samstag in Potsdam. "Es ist ein echter Erfolg, dass wir für alle Länderbeschäftigten einheitlich 30 Tage, also sechs Wochen Urlaub vereinbaren konnten. Das gilt auch für die Übernahmegarantie, mit der junge Leute im öffentlichen Dienst eine klare berufliche Perspektive erhalten", so Bsirske. Auszubildende erhalten 27 Urlaubstage.

Es bestand zudem Übereinstimmung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, dass es Handlungsbedarf bei der Praxis befristeter Arbeitsverträge gibt. Dieses Thema soll weiter zwischen den Tarifparteien bearbeitet werden. Auch bei der finanziellen Situation von Feuerwehrleuten sehen die Verhandlungspartner die Notwendigkeit von Verbesserungen, die die Arbeitgeber allerdings zunächst beamtenrechtlich angehen wollen. ver.di fordert, dass das Tarifergebnis unverzüglich zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird.

Eine tarifliche Eingruppierung der angestellten Lehrerinnen und Lehrer scheiterte unter anderem daran, dass die Arbeitgeber an der einseitigen Festlegung der Gehälter festhalten wollten und zudem keinerlei Bereitschaft zeigten, die besondere finanzielle Diskriminierung der Lehrkräfte in Sachsen zu beenden.

Die ver.di-Bundestarifkommission empfiehlt für die anstehende Mitgliederbefragung die Zustimmung zum erreichten Ergebnis.

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Quelle:
Presseinformation vom 09.03.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. März 2013