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GEWERKSCHAFT/854: Ab 1. August gilt der Mindestlohn-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 31. Juli 2013

Ab 1. August gilt der Mindestlohn-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk



Berlin, 31.07.2013 - Am 1. August 2013 tritt der erste bundesweit gültige Tarifvertrag für Mindestentgelte im Friseurhandwerk in Kraft. 26 Tarifpartner haben sich als Tarifgemeinschaft des Friseurhandwerkes mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf ein Stufenmodell eines Mindestlohnes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Friseurhandwerk verständigt. In Ostdeutschland und Berlin gilt ab morgen eine Eingangsstufe von mindestens 6,50 Euro pro Stunde, in Westdeutschland von 7,50 Euro. Ab August 2014 werden die Löhne dann auf 7,50 Euro im Osten und 8,00 Euro im Westen erhöht, und ab 1. August 2015 gilt ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.

"Dass es gelungen ist, seitens der Arbeitgeber eine Tarifgemeinschaft zu bilden, die nicht nur die Mehrheit aller Friseurbetriebe in Deutschland repräsentiert, sondern auch bereit war, diesen vernünftigen und sozial verantwortlichen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, ist ein großer Erfolg", sagte ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel am Mittwoch in Berlin. Übereinstimmend ging es darum, das Image des Friseurhandwerkes zu verbessern, Schluss zu machen mit Dumpinglöhnen und letztlich Geschäftsmodelle zu verhindern, die ausschließlich über Hungerlöhne, Preisdumping und Steuerzuschüsse für Hartz-IV-Aufstocker funktionieren. "Die große Mehrheit der Friseur-Arbeitgeber sind seriöse Handwerker, die unter der Konkurrenz von Lohn- und Preisdumping leiden", unterstrich Kittel. Auch die Diskussion um schlechte Entlohnung in der Branche hat dazu geführt, dass derzeit mehrere tausend Friseurinnen und Friseuren fehlen und händeringend Fachpersonal gesucht wird.

Der Tarifvertrag wird zunächst zwischen den 26 Tarifpartnern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gelten, die ver.di-Mitglied sind. "Dabei ist es egal, als was man im Friseurbetrieb beschäftigt ist", so Kittel. "Auch Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung, Kosmetikerinnen oder Rezeptionisten erhalten mindestens diesen Lohn, wenn sie bei einem Friseur angestellt sind und nicht ohnehin schon mehr verdienen."

Allerdings will ver.di gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerkes schnellstmöglich den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags stellen, damit sich alle Unternehmen an diesen Mindestlohn halten müssen. Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) ist, dass mindestens 50 Prozent der angestellten Friseurinnen und Friseure von dem neuen Mindestlohntarifvertrag erfasst werden. Dies ist durch die ungewöhnlich große Anzahl der Tarifpartner auf Arbeitgeberseite jedoch sichergestellt. "Weil die AVE kommen wird, empfehlen wir allen Friseuren, den Mindestlohn-Tarifvertrag sofort und freiwillig umzusetzen, um so unnötige und teure Nachzahlungen zu vermeiden", betonte Kittel. "Einmal mehr hat sich eine echte Sozialpartnerschaft durchgesetzt, von der am Ende sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch die Unternehmen partizipieren."

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Quelle:
Presseinformation vom 31.07.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2013