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GEWERKSCHAFT/992: Kein Aufatmen bei der sogenannten Tarifeinheit nach DGB-Kongress (FAU)


Pressemitteilung der Freien ArbeiterInnen-Union Berlin
Berlin, den 15. Mai 2014

Kein Aufatmen bei der sogenannten Tarifeinheit nach DGB-Kongress

DGB lehnt vollständige Absage an Tarifeinheitsgesetz ab



In einer Pressemitteilung vom 14. Mai begrüßte die Freie ArbeiterInnenUnion Berlin (FAU Berlin), dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) endlich gegen eine gesetzliche Regelung der sog. "Tarifeinheit" ausgesprochen hat, sofern diese Einschränkungen des Koalitions- und Streikrechts sowie der Tarifautonomie bedeuten würde. Da dieses Vorhaben nicht vollständig abgelehnt wurde, stellt die FAU Berlin klar, dass jedes Gesetz zur Tarifeinheit die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit einschränken würde.

Auf dem Kongress nahm die Mehrheit der Delegierten auf Druck bestimmter Fraktionen aus IG Metall, IG BCE und auf Drängen des neuen Vorsitzenden Reiner Hoffmann eine mildere Form des ursprünglichen Antrags an, durch die die DGB-Spitze nicht grundsätzlich verpflichtet ist, jede Gesetztes- Initiative zur Tarifeinheit abzulehnen. In erster Linie zielt diese Hintertür auf Regelungen, die sich gegen die Sparten- und Berufsgewerkschaften richten

"Der DGB bastelt hier an einer politisch korrekteren und dezenteren Form, um seine Vorherrschaft mit Hilfe von Arbeitgebern und Politik wiederherzustellen zu lassen und missliebige aktive Spartengewerkschaften auszuschalten", sagt Nina Matzek, Sekretärin der FAU Berlin. "Als solidarische Basisgewerkschaft sind auch uns Kämpfe ganzer Belegschaften am liebsten. Dennoch stellen wir uns gegen jede Einschränkung des Streikrechts. Wir sagen: Streikrecht ist Menschenrecht."

Im Kern geht es bei dem Streit "Tarifeinheit" oder Tarifpluralität darum, wer das Recht hat, einen Arbeitskampf zu führen. Eine gesetzliche Einheitsregelung, wie sie bereits die Vorgängerregierung anstrebte, würde die tarifliche Friedenspflicht über die vertragsschließende Organisation hinaus auf den gesamten Betrieb ausdehnen und das Streikrecht anderer Gewerkschaften verletzen. Ein obligatorisches "betriebsbezogenes Mehrheitsprinzip" würde nicht nur die gewerkschaftliche Wahl- und Aktionsfreiheit einschränken, sondern auch internationale Standards wie die der UN-Organisation International Labour Organization (ILO) verletzen.

Ein Podium für diese politische Auseinandersetzung wird die bundesweite Basiskonferenz "Hände weg vom Streikrecht" bieten, die am 15. Juni 2014 in Frankfurt am Main stattfinden und an der sich auch die FAU beteiligen wird.

Berlin den 15.05.2014

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Mai 2014
Freie ArbeiterInnen-Union Berlin
Allgemeines Syndikat
E-Mail: faub-kontakt@fau.org
Telefon: 030 287 008 04
Internet: http://berlin.fau.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2014