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GEWERKSCHAFT/995: ver.di fordert ausnahmslosen Mindestlohn und zügige Anhebung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. Mai 2014

ver.di fordert ausnahmslosen Mindestlohn und zügige Anhebung



Berlin, 22.05.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die geplante Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015. Allerdings kritisiert ver.di die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen und plädiert für eine zügige Anhebung des Mindestlohns nach seiner Einführung. Hintergrund ist die Beratung des Bundesrates über den Gesetzentwurf der Bundesregierung am morgigen Freitag, dem 23. Mai 2014.

"Die Argumente von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für Ausnahmen bei jugendlichen Beschäftigten sind völlig absurd", betont ver.di-Bundesjugendsekretär Jan Duscheck. Die Ministerin hatte angekündigt, junge Menschen unter 18 vom gesetzlichen Mindestlohn ausschließen zu wollen, weil durch finanzielle Unterschiede zwischen Ausbildungsvergütung und einer ungelernten Tätigkeit zum Mindestlohn negative Anreize geschaffen würden, die Jugendliche von der Ausbildung abhalten könnten.

"Wenn junge Menschen heute einen Aushilfsjob annehmen, dann nur deswegen, weil zu wenig gute Ausbildungsplätze angeboten werden", erklärte Duscheck. "Wir fordern ganz klar einen Mindestlohn ohne Ausnahmen, der nach seiner Einführung schnell angehoben werden muss."

Erfahrungen in benachbarten EU-Staaten zeigten, dass die Ausnahme bestimmter Altersklassen vom Mindestlohn keine positive Wirkung habe. Im Gegenteil: Genau diese Altersgruppen würden vermehrt eingestellt, um Personalkosten zu sparen. Die Folge sei ein neuer prekärer Arbeitsmarkt, der reguläre Beschäftigung und auch ältere Beschäftigte verdränge. Zahlen aus dem deutschen Bauhauptgewerbe seit Einführung des tarifvertraglichen Mindestlohns 1997 belegten zudem, dass keineswegs mehr Jugendliche lieber eine ungelernte oder angelernte Beschäftigung annähmen, statt eine Ausbildung zu beginnen. Ausnahmen für junge Beschäftigte wären zudem mittelbar altersdiskriminierend und verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz.

Auch die aktuellen deutschen Arbeitsmarkdaten zeigten keinen Zusammenhang zwischen Entlohnung und Ausbildung, betonte der Bundesjugendsekretär. "Jugendliche sind sich der langfristigen Bedeutung einer Berufsausbildung absolut bewusst. Von neun Millionen jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren waren 2012 annähernd sieben Millionen entweder Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende. Ihnen vorzuwerfen, das 'schnelle Geld' einer Ausbildung vorzuziehen, geht vollkommen an der Realität vorbei." Problematisch sei allerdings, dass viele junge Menschen keinen Ausbildungsplatz bekämen, weil die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen sinke.

In der ver.di-Jugend sind mehr als 110.000 Auszubildende und junge Beschäftigte aus allen Dienstleistungsbranchen organisiert. Sie arbeiten zusammen für sichere berufliche Perspektiven und vertreten gemeinsam ihre Interessen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft.

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Quelle:
Presseinformation vom 22.05.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2014