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HAUSHALT/398: Nachtragshaushalt 2012 - Verantwortung für Europa (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 21. März 2012

Nachtragshaushalt 2012: Verantwortung für Europa


Mit dem Nachtragshaushalt 2012 leistet Deutschland einen weiteren Beitrag, um die Staatsschuldenkrise in Europa zu bewältigen.

Um den deutschen Beitrag zu den finanziellen Mitteln des aller Voraussicht nach bereits im Juli dieses Jahres in Kraft tretenden ESM auch vorzeitig leisten zu können, legt die Bundesregierung einen Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2012 vor, mit dem die notwendige haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen werden kann.

Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich im Dezember des vergangenen Jahres - also nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2012 - darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht im Sommer 2013, sondern bereits im Juli dieses Jahres in Kraft treten zu lassen.

Dieser ESM wird mit einem Stammkapital von insgesamt 700 Milliarden Euro ausgestattet werden, wobei es sich um eine Kombination aus eingezahltem Kapital in Höhe von insgesamt 80 Milliarden Euro und abrufbarem Kapital (Garantien) von insgesamt 620 Milliarden Euro handelt. Deutschland wird davon rund 168,2 Milliarden Euro Garantien tragen und insgesamt rund 21,7 Milliarden Euro in den ESM einzahlen.

Gemäß ihrer Erklärung vom 2. März 2012 haben sich die teilnehmenden Staaten darüber hinaus verpflichtet - unter uneingeschränkter Achtung der einzelstaatlichen parlamentarischen Verfahren - im laufenden Jahr bereits zwei der insgesamt fünf jährlichen Raten einzuzahlen. Für Deutschland bedeutet dies für 2012 eine bisher nicht vorgesehene Kapitalzuführung zum ESM in Höhe von rund 8,7 Milliarden Euro - also zwei Fünftel von unverändert insgesamt rund 21,7 Milliarden Euro.

Auf dieser Grundlage wird die geplante Nettokreditaufnahme im laufenden Jahr nicht 26,1 sondern 34,8 Milliarden Euro betragen (+8,7 Milliarden Euro). Gleichzeitig werden eine Reihe bereits jetzt feststehender Veränderungen nachvollzogen, die sich im Ergebnis aber ausgleichen.

Da die Einzahlungen in den ESM in der Systematik der Schuldenbremse einen Beteiligungserwerb darstellen, wird das strukturelle Defizit des Bundes mit dem Nachtrag 2012 nicht erhöht.

Deutschland leistet mit dem Nachtragshaushalt 2012 einen weiteren Beitrag, um die Staatsschuldenkrise in Europa zu bewältigen und stärkt dadurch (ebenso wie mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2013 und Finanzplan 2014 bis 2016) nicht nur das Vertrauen der Anleger in Deutschland und Europa, sondern auch das der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands und Europas.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 21.03.2012
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
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Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012