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MELDUNG/198: SEPA, Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum - Was ist das eigentlich? (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 9. Juni 2011

SEPA - Was ist das eigentlich?


Was ist SEPA?

Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area, zu deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Kurz gefasst soll der Zahlungsverkehr europaweit harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsprodukten - wie Überweisungen und Lastschriften - abgewickelt werden. Das bedeutet, dass innerdeutsche Zahlungen ebenso wie grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben "Spielregeln" abgewickelt werden. So kann zum Beispiel die Miete für das Ferienhaus an der französischen Atlantikküste mit dem SEPA-Verfahren nach Frankreich überwiesen oder per Lastschrift bezahlt werden, wobei diese Verfahren zugleich auch für alle Zahlungen in Deutschland genutzt werden können.

Die SEPA-Überweisung und das SEPA-Lastschriftverfahren werden bereits am Markt angeboten. Sie spielen bisher allerdings in der Praxis nur bei grenzüberschreitenden Zahlungen eine Rolle; für Zahlungen innerhalb Deutschlands nutzen die Kunden weiterhin ganz überwiegend das deutsche. Lastschriftverfahren und für Überweisungen die Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer.

Um das kostenintensive Nebeneinander von nationalen Zahlungsverkehrsprodukten und den SEPA-Produkten zu beenden, und um alle Zahlungen in der Europäischen Union schneller zu machen, hat die Europäische Kommission im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine EU-Verordnung[1] auf den Weg gebracht. Damit strebt die Kommission die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs - zunächst für Eurozahlungen - in Europa an. Der Kommissions-Vorschlag sieht zugleich vor, dass die SEPA-Produkte an die Bedürfnisse von Kreditwirtschaft und Kunden angepasst werden.

Warum SEPA?

Man kann sich natürlich fragen, weshalb es nötig sein soll, den Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen. Wieso belässt man es nicht einfach beim Status Quo und überlässt es der Entscheidung des Kunden, ob er in Deutschland weiterhin die nationalen Zahlungsprodukte oder die SEPA-Produkte nutzt?

Die Antwort auf diese Frage kann aus verschiedenen Blickwinkeln erfolgen. Will man das ganze Thema etwas abstrakter betrachten, so erscheint SEPA als der nächste logische Schritt auf dem Weg der europäischen Integration. Das Geld ist schon lange nicht mehr an Ländergrenzen gebunden. Der Euro ist seit rund zehn Jahren gemeinsame Währung und einheitliches Zahlungsmittel in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten. Konsequenterweise soll dieser gemeinsame Weg auch im Bereich des Zahlungsverkehrs weitergegangen und die Zahlungssysteme an die Wirklichkeit angepasst werden. Wäre es nicht widersprüchlich, über die Grenzen hinweg zwar dieselbe Währung zu akzeptieren, im Zahlungsverkehr aber weiterhin das "nationale Süppchen" zu kochen? Dies erscheint umso merkwürdiger, als heute die Bedeutung der bargeldlosen Zahlungen - also der Überweisungen und Lastschriften - stetig zunimmt und ein Großteil der innereuropäischen Zahlungen mittlerweile unbar erfolgt.

In 27 Mitgliedstaaten verschiedene Zahlungssysteme aufrechtzuerhalten, lähmt nicht nur den Zahlungsverkehr und ein weiteres Zusammenwachsen des gemeinsamen Marktes, es ist auch unökonomisch. Denn sobald eine Zahlung die Grenze überschreitet, kann dies nur mittels SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Die Banken müssen somit verschiedene Systeme betreiben, und auch die Kontoinhaber müssen neben ihren nationalen Kontodaten die SEPA-Daten vorhalten, um - wenngleich dies nicht täglich vorkommen mag - eine Auslandsüberweisung zu tätigen. Da ist es im Ergebnis viel einfacher, sich nur einen Datensatz für die Kontoverbindung zu merken.

Welche Neuerungen sind geplant?

Mit der Verordnung sollen die bisherigen SEPA-Rahmenbedingungen geändert werden. Ziel ist, die jeweils nationalen Zahlungsprodukte (in Deutschland: Überweisung und Lastschriftverfahren) ab einem bestimmten Zeitpunkt abzuschalten, so dass bargeldlose Zahlungen künftig nur noch im Wege des SEPA-Verfahrens möglich sind. Als konkrete Enddaten schlägt die Europäische Kommission für die Überweisung einen Zeitpunkt von 12 Monaten und für das Lastschriftverfahren einen Zeitpunkt von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Außerdem enthält der Verordnungsvorschlag Regelungen zu den sog. Interbankenentgelten, wonach die Erhebung von multilateralen Interbankenentgelten beim Lastschriftverfahren künftig grundsätzlich unzulässig ist und die Zahlungsdienstenutzer mit zusätzlichen Kosten nicht belastet werden dürfen.

Oberste Priorität für die Bundesregierung ist, dass die Interessen der Endnutzer, also der Bankkunden, gewahrt werden. Die Endnutzer sollen durch die Einführung der neuen Standards bei gleichzeitiger Abschaltung des deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahrens nicht schlechter gestellt werden. Gleichzeitig sieht es die Bundesregierung als wichtiges Ziel an, den Harmonisierungsprozess im Euro-Zahlungsraum nicht zu beinträchtigen. Daher hat sie einige wichtige Punkte in die Diskussion eingebracht. Die Bundesregierung setzt sich nachhaltig für einen Kompromiss ein, der die deutschen Belange hinreichend berücksichtigt. Im einzelnen geht es um folgende Punkte:

Verlängerung der Übergangsfristen zur Umstellung auf die europaweiten Zahlungsprodukte

Weitere Nutzung der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl, die vom Zahlungsdienstleister (Bank) mittels technischer Konvertierungsprogramme für eine Übergangszeit in die SEPA-Formate umgewandelt werden

Keine Kostensteigerung für die Kontoinhaber als Folge der Umstellung Übergangs- oder Sonderregelungen für das deutsche "Elektronische Lastschriftverfahren"[2]

Beibehaltung des Widerspruchrechts des Kontoinhaber bei der Lastschrift


Welche Auswirkungen hat SEPA für die Teilnahme der Kunden am Zahlungsverkehr?

Statt Kontonummer und Bankleitzahl sollen künftig nur noch IBAN und BIC zum Einsatz kommen. Es handelt sich hierbei um europaweit gültige Kontodaten. IBAN steht für International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) und BIC für Business Identifier Code (Bank-Identifizierungsziffer). Um Verwechslungen auszuschließen, müssen IBAN und BIC Länderkennungen enthalten, weshalb sie länger sind als bisherige Kontonummern und Bankleitzahlen. An eine gänzlich neue Zahl wird man sich allerdings nicht gewöhnen müssen: Die IBAN setzt sich neben der Länderkennung DE für Deutschland aus der jetzigen Kontonummer und Bankleitzahl zusammen, nur noch ergänzt um eine zweistellige Prüfziffer.

Weitere Änderungen werden im Bereich des Lastschriftverfahrens erfolgen, allerdings stehen Einzelheiten wegen der laufenden Verhandlungen noch nicht fest. Die Bundesregierung setzt sich allerdings nachdrücklich dafür ein, dass die Interessen der Endnutzer (Kontoinhaber) gewahrt bleiben und die Umstellung nutzerfreundlich erfolgt.

Deutscher SEPA-Rat

Um die Einführung der neuen SEPA-Regelungen zu fördern und zugleich eine möglichst nutzerfreundliche Umstellung der bestehenden Bezahlverfahren auf die neuen SEPA-Verfahren zu gewährleisten, haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Deutsche Bundesbank den deutschen SEPA-Rat ins Leben gerufen. Ziel ist, den gegenseitigen Informations- und Meinungsaustausch zwischen allen Beteiligten zu verbessern. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenlagen von Anbietern wie Kredit- und Zahlungsinstituten einerseits und Nachfragern wie Wirtschaft, Handel, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie öffentlicher Hand andererseits soll die bestmögliche und nutzerfreundliche Umstellung auf das neue System gewährleisten. Am 31. Mai 2011 fand in Berlin die konstituierende Sitzung des Deutschen SEPA-Rates statt, an der unter dem gemeinsamen Vorsitz des BMF und der Deutschen Bundesbank Spitzenvertreter der Nachfrage- und der Angebotsseite des deutschen Zahlungsverkehrsmarktes teilnahmen.


Die nächste Sitzung des SEPA-Rates wird voraussichtlich im September 2011 stattfinden.

[1] Vorschlag für eine "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009" vom 16. Dezember 2010.

[2] Bei dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) handelt es sich um ein unterschriftsbasiertes Zahlverfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr, welches insbesondere im Handel häufig genutzt wird. Bei diesem Verfahren legt der Kunde in einem ersten Schritt seine Bankkarte an der Kasse vor. In einem zweiten Schritt werden dann die Daten auf dem Magnetstreifen der Bankkarte samt Bankleitzahl und Kontonummer elektronisch ausgelesen und damit letztlich eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung erzeugt. Der Kunde erteilt dabei durch die Unterschrift des Beleges dem Unternehmen die Ermächtigung, den Rechnungsbetrag von seinem Konto einzuziehen.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 09.06.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011