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MELDUNG/632: Kabinett beschließt Neufassung der Bestimmungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 4. Mai 2016

Kabinett beschließt Neufassung der Bestimmungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit


Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf erfolgt eine Anpassung an europäische Vorgaben.

Ziel des Gesetzes ist es, ein verträgliches Nebeneinander der wachsenden Vielfalt elektrischer Betriebsmittel (wie z. B. Rasierer, Küchenmaschinen, TV-Geräte sowie Industrie- oder auch Breitbandkabelanlagen) zu schaffen.

Das EMVG regelt das Inverkehrbringen, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln, das heißt von elektrischen Geräten und Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen oder durch diese beeinträchtigt werden können. Diese sollen so beschaffen sein, dass sie andere Geräte und Anlagen möglichst wenig stören und zugleich auch von diesen möglichst wenig gestört werden. Dies geschieht anhand europaweit harmonisierter technischer Normen, denen die Betriebsmittel entsprechen müssen (EU-Konformität und CE-Kennzeichnung), bevor sie auf dem Markt bereitgestellt und betrieben werden dürfen.

Die Feststellung der EU-Konformität erfolgt durch Konformitätsbewertungsstellen, die auf europäischer Ebene benannt sein müssen. In Deutschland werden Konformitätsbewertungsstellen durch die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde notifiziert.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 4. Mai 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2016

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