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MELDUNG/655: Gabriel - Wir schieben Steuerhinterziehung und -vermeidung einen Riegel vor (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 13. Juli 2016

Gabriel: Wir schieben Steuerhinterziehung und -vermeidung einen Riegel vor


Das Kabinett hat heute zwei wichtige Gesetze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung beschlossen. Ein zentraler Schritt ist die Umsetzung der internationalen Vorgaben gegen legale Steuertricks multinationaler Konzerne. Konkret soll der steuerschädliche Wettbewerb zwischen Staaten eingestellt werden, der es Unternehmen bisher ermöglichte, ihre Gewinne in andere Staaten zu transferieren und dort kleinzurechnen und niedrig zu versteuern (sog. Base Erosion and Profit Shifting). Zweitens führen wir eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen zum Schutz vor Steuerhinterziehung ein. Damit verhindern wir Manipulationen der digitalen Aufzeichnungen der Kassensysteme, beispielsweise durch Herauslöschen von Einnahmen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Ich freue mich sehr, dass wir bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und -hinterziehung endlich richtig vorankommen. Das Thema hat für mich hohe Priorität. Es ist ein Skandal, dass große, multinationale Konzerne ihre Steuerpflicht über so lange Zeit mit legalen Tricks wegtransferieren und kleinrechnen konnten. Damit gefährden sie nicht nur die Finanzierung des Gemeinwesens. Es ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber der überwältigenden Zahl der Unternehmen, die ihre Steuern wie vorgesehen entrichten. Denn sie erleiden dadurch Wettbewerbsnachteile - ganz zu schweigen von den fehlenden Mitteln für Investitionen beispielsweise in gute Bildung und eine moderne Infrastruktur."

Multinationale Großkonzerne müssen künftig in länderbezogenen Berichten an die Finanzbehörden darlegen, wo sie in der Welt in welcher Höhe Gewinne erzielen und Steuern zahlen. Die Berichte werden dann international zwischen den Steuerverwaltungen der betroffenen Staaten ausgetauscht. Diese Kontrollen verhindern Gewinnverschiebungen in Steueroasen und stellen sicher, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie entstanden sind.

Zudem müssen Absprachen zwischen Steuerverwaltung und Unternehmen über grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle (sog. Tax Rulings) innerhalb der EU künftig gemeldet werden. Mit diesem Informationsaustausch der europäischen Steuerverwaltungen wird Steueroasen in Europa der Kampf angesagt. Die systematische Beteiligung eines EU-Mitgliedstaates an Steuervermeidungsstrategien großer Konzerne wird damit in Zukunft verhindert.

Die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen verhindert die technische Manipulation von Registrierkassen zur Steuerhinterziehung. Um den Schutz vor Manipulationen zu vervollständigen, wird als weiteres Instrument der Steuerkontrolle eine unangekündigte Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden geschaffen. Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen können mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden. Sollten Geschäfte von Steuerunehrlichen neben der Kassen abgewickelt werden, bedürfen diese eines besonderen Augenmerks der Finanzverwaltung. Die im Gesetz enthaltene Belegausgabepflicht auf Kundenwunsch ist hierfür eine erste Hilfestellung.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 13. Juli 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2016

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