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ROHSTOFFE/085: Bergbau - Rückendeckung für US-amerikanische Konfliktmineralien-Regelung (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 25. Juli 2013

Bergbau:
Rückendeckung für US-amerikanische Konfliktmineralien-Regelung

Von Carey L. Biron


Bild: © Tommy Trenchard/IPS

Diamantenschürfer nahe der Stadt Koidu in Sierra Leone
Bild: © Tommy Trenchard/IPS

Washington, 25. Juli (IPS) - Ein US-amerikanisches Bundesgericht hat sich hinter eine von der US-Handelskammer angefochtene Regelung gestellt, die eine Gewinnbeteiligung bewaffneter Gruppen an den Mineralien Zentralafrikas verhindern soll.

Menschenrechts- und Anti-Korruptionsorganisationen würdigten die Entscheidung und wiesen darauf hin, dass die sogenannte Konfliktmineralien-Regelung bereits zu positiven Ergebnissen geführt hat - sowohl in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) als auch innerhalb US-amerikanischer Firmenvorstände.

"Das Regelung dient dazu, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, damit sie Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Einkäufe übernehmen", meinte Corinna Gilfillan, Leiterin des US-Büros von der Transparenz-Gruppe 'Global Witness', die dem Gericht einen Schriftsatz eingereicht hatte.

"Die Bestimmungen haben zudem dafür gesorgt, dass der Ostkongo wieder viel mehr ins öffentliche Interesse gerückt ist und die Lieferketten jetzt viel stärker unter die Lupe genommen werden", erläuterte sie. "Denn welches Unternehmen möchte schon mit der Finanzierung von Menschenrechtsverbrechen in Verbindung gebracht werden?"

Die Konfliktmineralien-Regelung, auch bekannt als Abschnitt 1502 ('Section 1502'), war 2010 als Teil eines umfangreichen Finanzindustriegesetzes ('Dodd-Frank Act') in geltendes Recht überführt worden. Zwei Jahre später, im August 2012, legten die US-Verordnungsgeber die letzten Details fest, an die sich die in den USA gelisteten Unternehmen nun schon seit Anfang des Jahres halten müssen.


Vorsorgenachweispflicht

Die Vorschriften gelten für Unternehmen, die Gold, Zinn, Wolfram oder Tantal aus zentralafrikanischen Ländern für die Herstellung elektronischer Geräte verwenden. Die Firmen müssen nachweisen, dass sie die nötige Vorsorge getroffen haben, um auszuschließen, dass bewaffnete Gruppen von den von ihnen eingekauften Bodenschätzen profitieren.

Doch einflussreiche Handelsorganisationen, die die Interessen von US-Geschäftsleuten und Herstellern vertreten, legten unverzüglich Rechtsmittel gegen Abschnitt 1502 ein. Sie argumentierten unter anderem damit, dass ihnen die Konfliktmineralien-Regelung unerhörte Zusatzkosten verursachen würde, die die US-Regulatoren nicht berücksichtigt hätten.

Eine weitere Vorschrift im Dodd-Frank-Gesetz hatte große Bergbaukonzerne dazu verpflichtet, alle Zahlungen von Seiten ausländischer Regierungen offenzulegen. Diese Regelung war Anfang des Monats kassiert worden.

Am 23. Juli jedoch wies Richter Robert Wilkins alle diese Argumente zurück und führte in seiner 63-seitigen Urteilsbegründung aus, dass die in Abschnitt 1502 enthaltenen Vorschriften sehr wohl mit den Zielvorstellungen des US-Kongresses, im und um den Kongo Frieden und Sicherheit zu schaffen, zusammenpassten.

Die US-Handelskammer, eine der wichtigsten Parteien, die sich rechtlich gegen die Konfliktdiamanten-Regelung zur Wehr gesetzt hatten, erklärte gegenüber IPS in einer Stellungnahme, dass man die Entscheidung des Richters und die Möglichkeiten weiterer Vorgehensweisen prüfen werde.

Nun, da keine weiteren Verfahren anhängig sind, ist der Weg für eine vollständige Umsetzung von Abschnitt 1502 frei.

Trotz der zuvor bestehenden rechtlichen Unsicherheit hatte die Regelung die kongolesische Regierung und etliche US-Unternehmen zum Handeln veranlasst. Sogar Firmen, die an dem Gerichtsverfahren beteiligt waren, bemühten sich um deren Einhaltung.

"Tatsächlich gibt es eine beträchtliche Differenz zwischen den Positionen, die diese großen Industriegruppen einnehmen, und dem, was einzelne Firmen unternommen haben, um sich an die Regelung zu halten", meinte Gilfillan von Global Witness.

Der Mischkonzern 'General Electric' (GE) zum Beispiel hatte im Mai erklärt, dass er mit einer Verpflichtung zu verantwortlichem Handeln einverstanden sei, "um das Leid zu lindern, das durch den Konflikt in der DRC verursacht wird". Darüber hinaus erklärte er, dass er zwar Mitglied der US-Handelskammer sei, deren Ansichten und Positionen in dieser Frage aber nicht teile. Das Gleiche gilt für 'Microsoft' und 'Motorola'.


Positive Wirkung

Die Vorschrift hat von Anfang an internationale Industrieinitiativen wie das Programm für konfliktfreie Schmelzen zum Leben erweckt oder gestärkt. "Deshalb rufen wir alle diese Unternehmen auf, alles zu tun, damit sie sicherstellen, dass die Mineralien, die sie verwenden, nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen", erklärte Gilfillan. "Die Situation in Ostkongo ist schwierig, und wir können uns keine weiteren Verzögerungen leisten."

Sogar die kongolesische Regierung hat damit begonnen, auf Abschnitt 1502 aufzubauen. Berichten zufolge hatte Ende 2011 das Bergbauministerium des zentralafrikanischen Landes erklärt, dass die Regelung eine "gute Gelegenheit" biete, Gewalt und Mineralien in dem mehr als ein Jahrhundert währenden Konflikt voneinander abzukoppeln.

Im letzten Jahr hatte die kongolesische Regierung Gesetze eingeführt, die Unternehmen, die diese Mineralien verwenden, eine gewisse Sorgfaltspflicht auferlegen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Seither hat sie gegen zwei chinesische Exportfirmen, die sich nicht an das Verfahren gehalten hatten, ein Verbot ausgesprochen.

Dodd-Frank hat sich auch als Katalysator für eine Ausweitung der Aktivitäten gegen Konfliktminieralien erwiesen. So denkt die Europäische Union inzwischen darüber nach, ähnliche Vorschriften wie Abschnitt 1502 zu beschließen. Ein öffentlicher Konsultationsprozess ist bereits abgeschlossen und ein entsprechender Gesetzentwurf könnte Ende des Jahres stehen.

Doch während die USA in diesem konkreten Bereich in Führung liegen, hinken sie bei der Umsetzung der UN-Richtlinien für Unternehmen und Menschenrechte hinterher. Am 24. Juli haben mehrere Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltgruppen unter dem Dach des 'International Corporate Accountability Roundtable' (ICAR) US-Präsident Barack Obama in einem Schreiben aufgefordert, der Umsetzung der Richtlinien für multinationale Konzerne Priorität einzuräumen.


Kritik von UN-Arbeitsgruppe

Während einer Fact-finding-Mission in die USA habe eine UN-Arbeitsgruppe "erhebliche" Lücken bei den US-Bemühungen um eine Umsetzung der Richtlinien festgestellt. Auch sei im Geschäftsverhalten eine "geringe Wertschätzung gegenüber Menschenrechten" zu erkennen gewesen.

Die jüngste Gerichtsentscheidung zu Abschnitt 1502 "erkennt an, dass Unternehmen eine Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten tragen", erklärte Amol Mehra vom ICAR in Washington. Die US-Regierung und Behörden müssten und könnten sicherstellen, dass geschäftliche Unternehmungen keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte nehmen. (Ende/IPS/kb/2013)


Links:

http://accountabilityroundtable.org/
http://accountabilityroundtable.org/wp-content/uploads/2013/07/ICAR-Coalition-Letter-to-US-Government-UNGPs-BHR-Implementation.pdf
http://accountabilityroundtable.org/initiatives/united-nations-guiding-principles/
http://www.ipsnews.net/2013/07/u-s-courts-uphold-conflict-minerals-disclosure/

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Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 25. Juli 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2013