Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

STEUER/1115: Malta erteilt zukünftig Auskünfte nach OECD-Standard (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 48 vom 18. September 2009

Malta erteilt zukünftig Auskünfte nach OECD-Standard Protokoll über den Auskunftsaustausch paraphiert


Am 4. September 2009 wurde ein Änderungsprotokoll zum geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Malta über den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard paraphiert.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Das Protokoll ermöglicht den deutschen und maltesischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Die neue Auskunftsklausel entspricht dem Standard, wie ihn die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. Das bedeutet:

Für die Besteuerung relevante Informationen, die anderweitig nicht beschafft werden können, müssen vom ersuchten Staat beschafft und an den anfragenden Staat übermittelt werden. Das gilt auch für Bankinformationen sowie für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften sowie die Gründer bzw. Begünstigten intransparenter Rechtsträger; diese Informationen müssen auf Ersuchen ausländischen Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden können.

Malta folgt damit nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen beim Auskunftsaustausch.

Hervorzuheben ist, dass ein Auskunftsersuchen auch zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle gestellt werden kann, wenn ein begründeter Verdacht der Steuerhinterziehung besteht.

Die Einigung mit Malta über den Auskunftsaustausch reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen zur Durchsetzung des OECD-Standards.

Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Unterzeichnung durch die vertragschließenden Staaten und der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.


*


Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 48 vom 18.09.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2009