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STEUER/1190: Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2010 (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 4. November 2010

Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2010

Anliegen der Landwirtschaft zur Steuervereinfachung nur teilweise berücksichtigt


Das Jahressteuergesetz 2010 (JStG), das der Bundestag am 28. Oktober 2010 verabschiedet hat, enthält eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen. Den Anliegen des Berufsstandes wurde damit teilweise Rechnung getragen, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) nach einer Bewertung.

Zu begrüßen ist, dass die 2009 eingeführte Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte rückwirkend faktisch wieder abgeschafft wird. Dies entspricht einer Forderung des Berufsstandes. Ohne die Neuregelung hätten rund 200.000 landwirtschaftliche Saisonarbeitkräfte zusätzliche Steuererklärungen abgeben müssen, obwohl in diesen Fällen regelmäßig keine Steuer anfällt. Nun wird im Ergebnis die bis 2008 geltende Regelung, die bei Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zu spürbarer Vereinfachung auf Seiten der Betriebe, aber auch auf der Finanzverwaltung führte, sinnvoller weise fortgeführt.

Für den DBV ist es auch erfreulich, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung von § 6b EStG ("Reinvestitionsrücklage") nicht in das JStG 2010 aufgenommen wurde. Der Vorschlag des Bundesrates sollte so genannte "§ 6b-Fonds" treffen. In der Praxis wäre aufgrund der Formulierung des Bundesrates jedoch die Landwirtschaft Hauptleidtragender der Neuregelung gewesen, da typische und sinnvolle Investitionsvorgänge landwirtschaftlicher Betriebe steuerlich benachteiligt worden wären. Der DBV konnte dies im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum JStG 2010 darlegen und die Bundestagsabgeordneten überzeugen, eine derartige Einschränkung nicht vorzusehen.

Kaum nachvollziehbar ist hingegen, dass das Anliegen der Landwirtschaft, aber auch des Handwerks, die zum Jahresende auslaufenden angehobenen Betriebsgrößengrenzen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (§ 7g EStG) im JStG 2010 zu verlängern, nicht aufgegriffen wurde. Angesichts der nach wie vor ungesicherten konjunkturellen Lage hätte es einer Verstetigung dieser sinnvollen steuerlichen Rahmenbedingung bedurft. Da der Bundestag hiervon abgesehen hat, fallen ab dem Jahr 2011 übergangslos mehr als 10.000 land- und forstwirtschaftliche Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift, obwohl es sich nach wie vor zweifellos um förderungswürdige kleine und mittlere Unternehmen handelt. Der DBV wird sich dafür einsetzen, dass die Fortführung der Größenmerkmale in einem der nächsten Steuergesetzgebungsvorhaben doch noch aufgegriffen wird. Daneben wäre auch eine Flexibilisierung der Investitionsmöglichkeiten im Rahmen von § 7g EStG zur Steuervereinfachung notwendig und sinnvoll.

Unverständlich ist dem DBV außerdem, dass der Bundestag den Vorschlag des Bundesrates zur Vereinfachung eines erbschaftsteuerunschädlichen Strukturwandels nicht in das JStG 2010 aufgenommen hat. Der Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass Landwirte Veräußerungserlöse auch in steuerlich als Gewerbe eingestufte Betriebszweige, z.B. Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen oder Urlaub auf dem Bauernhof, reinvestieren können, ohne dadurch die erbschaftsteuerliche Verschonung zu gefährden. Da es sich um einen Vorschlag der Länder handelte, denen schließlich die Erbschaftsteuer allein zusteht, ist es für den DBV nicht nachvollziehbar, warum dieser Vorschlag nicht aufgenommen wurde. Auch hier wird sich der DBV weiterhin für eine sinnvolle Regelung einsetzen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. November 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2010