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STEUER/1206: Bauernverband gibt Stellungnahme zum Steuervereinfachungsgesetz ab (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 9. Mai 2011

Steuervereinfachung konsequent angehen

Bauernverband gibt Stellungnahme zum Steuervereinfachungsgesetz ab


Eine detaillierte Bewertung der Vorschläge der Bundesregierung zur Steuervereinfachung durch den DBV hat ergeben, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem noch nicht ausreichen, um spürbare Entlastungen für die Bauern zu erzielen.

Zwar sei die lange geforderte Anpassung der Steuererklärungsfristen für Land- und Forstwirte vorgesehen. Aber schon für die Forstwirtschaft stehen einer sinnvollen Erleichterung vier verschärfte Regelungen gegenüber. Besonders den Vorschlägen für den Bauernwald tritt der DBV entschieden entgegen, da diese keinen Beitrag zur Steuervereinfachung, sondern eine reine Steuerverschärfung darstellen. Hier sollen Betriebsausgabenpauschalen um bis zu 75 Prozent abgesenkt werden.

Um tatsächlich Steuervereinfachung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu erreichen, schlägt der DBV eine Flexibilisierung bei § 7g EStG vor. So sollte für steuerbegünstigte Anschaffungen, die in der Zukunft liegen, die Angabe der Investitionssumme ausreichend sein. Damit ließen sich Investitionen besser an die betrieblichen Notwendigkeiten anpassen. Daneben fordert der DBV den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend der Anpassung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 EUR festzusetzen.

Mitte Mai findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz statt, zu welcher der DBV als Sachverständiger geladen ist. Die vollständige Stellungnahme des DBV kann unter www.bauernverband.de im Internet abgerufen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Mai 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2011