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STEUER/1230: Pauschalierung der Einkommensteuer für kleine Betriebe erhalten! (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. April 2012

Pauschalierung der Einkommensteuer für kleine Betriebe erhalten!

DBV-Präsidium positioniert sich zu § 13a EStG



In einer Entschließung fordert das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die vereinfachte Gewinnermittlung nach §13a EStG zu erhalten. Das DBV-Präsidium macht deutlich, dass eine Vielzahl von kleineren Betrieben und insbesondere Nebenerwerbsbetrieben dieses bürokratiearme Verfahren anwendet. Die pauschale Gewinnermittlung genieße eine hohe Akzeptanz und habe sich bewährt. In der Entschließung macht der DBV erneut deutlich, dass er die Kritik des Bundesrechnungshofes zur Gewinnermittlung kleiner Landwirtschaftsbetriebe für unbegründet hält und deshalb äußerst kritisch bewerte.


Die Erklärung im vollen Wortlaut:

DEUTSCHER BAUERNVERBAND Berlin, 17.04.2012

Entschließung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV)

Einkommensteuerpauschalierung für kleine Landwirtschaftsbetriebe in bewährter, bürokratiearmer Form erhalten!

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) spricht sich für den Erhalt der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Einkommensteuergesetz (EStG) in seiner derzeitigen Form aus. § 13a EStG vereinfacht die Gewinnermittlung für kleinere landwirtschaftliche Betriebe, die meist im Nebenerwerb bewirtschaftet werden, indem der Gewinn im Wesentlichen durch Ansatz eines Pauschalsatzes pro Hektar bewirtschafteter Fläche ermittelt wird. Voraussetzung für die Anwendung der vereinfachten Gewinnermittlung ist eine selbstbewirtschaftete Fläche von höchstens 20 Hektar, ein Tierbestand von nicht mehr als 50 Vieheinheiten und nur ein geringfügiger Anteil an Sonderkulturen. In Zeiten, in denen "Steuervereinfachung" in aller Munde ist, ist § 13a EStG ein gelungenes Beispiel für eine bürokratiearme und effiziente Besteuerung, gerade für die Mehrheit der Nebenerwerbslandwirte.

Laut der letzten Steuerstatistik wandten im Jahr 2007 über 138.000 kleinere landwirtschaftliche Betriebe § 13a EStG an. Die große Anzahl der Anwender belegt die hohe Akzeptanz dieser unbürokratischen Gewinnermittlung. Eine pauschale Gewinnermittlung wie in § 13a EStG ist im deutschen Steuerrecht kein Einzelfall: So erfolgt beispielsweise die Gewinnermittlung für Handelsschiffe ebenfalls nach einem vereinfachten Schema, indem dort statt auf die Anzahl der Hektare auf die Nettotonnage abgestellt wird.

In einem Bericht hat der Bundesrechnungshof (BRH) die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kritisiert, weil die Gewinnerfassungsquote nach von ihm durchgeführten Ermittlungen angeblich zu gering sei. Stattdessen regt er an, den Gewinn auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen zu ermitteln und die Betriebsausgaben pauschal abzugelten.

Das Präsidium des DBV hält die im Bericht des Rechnungshofes getroffenen Schlussfolgerungen für unbegründet. So beziehen sich die dortigen Berechnungen nur auf das Wirtschaftsjahr 2007/2008, was infolge der guten Gewinnsituation in diesem Jahr zu einer systematischen Überschätzung der Gewinne in der Landwirtschaft führt. Ein richtigerweise gebotener Vergleich mit einem langjährigen Durchschnitt belegt hingegen, dass die Gewinnerfassungsquote im Schnitt der Betriebe zutreffend ist. Dass sich im Einzelfall über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse ergeben können, ist jeder pauschalen Gewinnermittlung immanent.

Entscheidend ist, dass die Gewinnerfassung im Schnitt der Betriebe bis 20‍ ‍Hektar mittelfristig zutrifft, was bei § 13a EStG der Fall ist. Dies belegen unter anderem Zahlen aus dem Testbetriebsnetz des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Aus Sicht des DBV sollte daher an der bewährten, bürokratiearmen und effizienten Besteuerung nach § 13a EStG festgehalten werden. Jede Änderung führt zu zusätzlichen Anforderungen für kleinere landwirtschaftliche Betriebe. Da selbst Experten aus der Finanzverwaltung davon ausgehen, dass die Vorschläge des Bundesrechnungshofes zu keinen Steuermehreinnahmen führen, wäre deren Umsetzung ein bloßer Aufbau unnötiger Bürokratie wider aller Vernunft.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117‍ ‍Berlin
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Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2012