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STEUER/1240: Land- und Forstwirte werden steuerlich eingehender geprüft als andere Branchen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 26. Juli 2012

Land- und Forstwirte werden steuerlich eingehender geprüft als andere Branchen

DBV hält Einordnung des BMF in Größenklassen für nicht nachvollziehbar



Mit Schreiben vom 22. Juni 2012 gab das Bundesfinanzministerium die Einordnung in Größenklassen für steuerliche Betriebsprüfungen für 2013 bis 2015 bekannt. Die Einordnung bestimmt die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. So schließt sich bei als "Großbetrieb" eingestuften Betrieben nach Prüfung eines Zeitraums regelmäßig eine Prüfung für den folgenden Zeitraum an, so dass im Ergebnis alle Wirtschaftsjahre steuerlich geprüft werden. Durch die regelmäßige Anschlussprüfung entsteht für die Betroffenen ein erheblicher zeitlicher und aufgrund der erforderlichen Zusatzberatung kostenmäßiger Mehraufwand.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte eine Stellungnahme abgegeben und die überfällige Anpassung der Kriterien für land- und forstwirtschaftliche Betriebe an die für andere Branchen geltenden Grenzen gefordert, insbesondere bei der Einordnung als "Großbetrieb". Die Stellungnahme wurde nur teilweise berücksichtigt, indem eine gewisse Anhebung erfolgte, z.B. beim Kriterium "steuerlicher Gewinn" von 116.000 auf 125.000 Euro. Dennoch hinken die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geltenden Werte immer noch deutlich den für Gewerbebetriebe geltenden Grenzen hinterher. So beträgt dort die niedrigste Großbetriebsgewinnschwelle 250.000 Euro für Fertigungsbetriebe (z.B. Handwerker).

Der DBV anerkennt, dass es wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Betriebsprüfungen geben muss und dass deshalb "echte" Großbetriebe regelmäßig geprüft werden. Unverständlich ist aber, dass ein land- und forstwirtschaftlicher Großbetrieb ab einem Gewinn von 125.000 Euro vorliegen soll, wohingegen ein handwerklicher Fertigungsbetrieb erst bei einem Gewinn über 250.000 Euro als Großbetrieb gilt. Bei Freiberuflern wie Ärzten oder Anwälten soll ein Großbetrieb sogar erst bei einem Gewinn von mehr als 580.000 Euro vorliegen. Ein Handwerker darf also das Doppelte und ein Arzt fast das Fünffache im Vergleich zum Landwirt verdienen, ohne dass er dadurch häufiger Betriebsprüfungen über sich ergehen lassen muss. Dies führt dazu, dass Landwirte oft die einzigen "Großbetriebe" im Dorf sind, obwohl sie niedrigere Gewinne haben als der Metzger, der Bäcker, der Kaufmann oder der Gastwirt. Die meisten mittelständischen Betriebe kennen die Situation gar nicht, regelmäßig den Steuerprüfer "zu Besuch" zu haben, weil für sie bei der Betriebsprüfung deutlich höhere Grenzen gelten. Die Einstufung als Großbetrieb bedeutet, dass Landwirte ab 125.000 Euro Gewinn oder (gewinnunabhängig) ab etwa 300 Hektar bewirtschafteter Fläche grundsätzlich in dieselbe Kategorie der Weltkonzerne wie Siemens, SAP oder BASF fallen. Die für die Landwirtschaft geltenden Grenzen werden insbesondere dann schnell überschritten, wenn sich Landwirte zusammenschließen und ihre Betriebe gemeinsam bewirtschaften. Gravierend ist auch, dass der Sprung vom Mittel- zum Großbetrieb bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bereits bei weniger als der Verdopplung des Gewinns liegt, wohingegen in anderen Branchen hierfür etwa eine Verfünffachung des Gewinns vorausgesetzt wird.

Das Bundesfinanzministerium hat bei der Einteilung für die Betriebsprüfung die Chance vertan, durch Anpassung der Größengrenzen der Land- und Forstwirtschaft an andere Branchen ein Signal für einen ernsthaft betriebenen Bürokratieabbau zu setzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. Juli 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2012